Stadt prüft Grabsteine

Ab 19. März

Grabsteine mit mangelnder Standsicherheit gefährden Friedhofsbesucher und das Friedhofspersonal. Die Stadt als Friedhofsträger muss aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht die Standsicherheit der Grabsteine überwachen und mindestens einmal im Jahr überprüfen. Dabei ist laut Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen. Bei der Überprüfung ab 19. März werden nicht mehr standsichere Grabmale zu Boden gelegt und lose Grabsteine mit Fähnchenleinen abgesperrt bzw. mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet. Die Überprüfung der Grabsteine wird auf allen städtischen Friedhöfen durchgeführt. Toni Wiethaup vom Amt für Umweltschutz und Grünflächen: „Wir würden es begrüßen, wenn sich durch vorherige Eigeninitiative, unterstützt durch das einschlägige Gewerbe, ein städtisches Eingreifen weitgehend erübrigen würde.“