Baugenehmigung ist ausgestellt

Vor 750 Jahren begann der Bau des Neuhäuser Schlosses

© Stadt Paderborn

Erstmalig ist im Remter des Neuhäuser Schlosses die „Baugenehmigung“ des eindrucksvollen Bauwerks zu sehen. Das Pergament vom 30. Mai 1257 hat der Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn leihweise zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des 750jährigen Schlossjubiläums hat das Paderborner Stadtarchiv gemeinsam mit dem Historischen Museum die Dauerausstellung bis zum Ende des Schloss-Sommers mit einigen Originaldokumenten ergänzt. Dazu gehört das Pergament vom 30. Mai 1257, mit dem Papst Alexander IV. dem Bischof und Domkapitel von Paderborn die erbetene Erlaubnis, Burgen zu bauen, erteilt. Diese Papsturkunde für den Paderborner Bischof Simon I. zur Lippe und das Kapitel ist quasi eine Art „Baugenehmigung“ für das Neuhäuser Schloss. Zu sehen ist außerdem auch eine bischöfliche Urkunde vom 10. Februar 1275. Bischof Simon I. beurkundete die Beilegung eines Streits zwischen dem Pfarrer von Nutlon und dem Pfarreingesessenen zu Syrexen. Diese älteste von einem Paderborner Bischof in „Nigenhus“ (Neuhaus) ausgestellte Urkunde belegt, dass der Ort spätestens seit 1275 zeitweilig als Residenz diente. Diese Leihgabe stammt aus dem Staatsarchiv Münster. Die Ausstellung ist dienstags bis freitags von 13 Uhr bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet.