Vorbereitende Arbeiten für den Abriss

Weiterer Schritt zur Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes

Unmittelbar nach der Räumung des ehemaligen Cargo-Gebäudes an der Bahnhofsstraße 31am Mittwochvormittag hat die Stadt Paderborn als Eigentümerin mit den vorbereitenden Arbeiten zum Abriss des Gebäudes begonnen. Da das Haus mit Schadstoffen, wie Asbest, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), künstlichen Mineralfasern sowie polychlorierten Biphenülen (PCB) belastet ist, müssen zunächst diese Gifte gesondert entsorgt werden. Sobald das geschehen ist, wird das Gebäude abgerissen. Damit vollzieht die Stadt Paderborn einen weiteren Schritt zur Umgestaltung und Aufwertung des Bahnhofumfeldes. Der Rat der Stadt hatte bereits vor längerem den Abriss des Gebäudes beschlossen und die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Auf dem Streifen zwischen Bahnschienen und Bahnhofstraße, auf dem auch das Gebäude steht, sollen künftig unter anderem ein Parkhaus sowie Flächen für Kleingewerbe entstehen. Sofort nach der Besetzung am 30. September hatte die Stadt Paderborn Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und anderer in Frage kommender Delikte gestellt. Mehrfach hatte die Stadt deutlich gemacht, dass sie die Besetzung nicht dulden wird. Die Besetzer wurden mehrfach aufgefordert, das Gebäude zu verlassen. Insbesondere wies die Stadt darauf hin, dass das Gebäude schadstoffbelastet ist und auch als Versammlungsstätte nicht geeignet ist. Verdeutlicht wurden in diesem Zusammenhang auch die straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen. Als sich Vertreter der Stadt über die Schadstoffsituation, insbesondere aber auch über mögliche Brandgefahren und weitere bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte, am 11. Oktober vormittags und gegen Abend einen Überblick verschaffen wollten, wurde ihnen von den Besetzern der Zutritt verwehrt. Die Stadt Paderborn hat seit Beginn der Besetzung alles getan, um diese so schnell wie möglich zu beenden. Sie hat in diesem Zusammenhang beim zuständigen Landgericht Paderborn eine einstweilige Verfügung erwirkt und hat damit einen Vollstreckungstitel bekommen, um das Gebäude zu räumen.