Jugendamt waren Hände gebunden

Stadt Paderborn zur BGH-Entscheidung im Baptisten-Fall

Das Jugendamt der Stadt Paderborn hat von Anfang an vorgeschlagen, den Baptisten-Eltern das Sorgerecht zu entziehen und eine Heimunterbringung anzuordnen. Das stellt der Jugenddezernent der Stadt Paderborn, Wolfgang Walter, fest. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss Baptisten-Familien, die ihre Kinder nicht in die Grundschule schicken wollten, das Sorgerecht entzogen und Kritik am Jugendamt der Stadt geübt. Ein Sorgerechtsverfahren ist eine Entscheidung des zum Amtsgericht gehörenden Familiengerichts. Das Jugendamt ist zwar in diese Entscheidungen eingebunden, hat aber letztlich die Aufgabe, die Entscheidung des Familiengerichts nach dessen Weisung umzusetzen. Das Familiengericht Paderborn habe per einstweiliger Anordnung am 15. Juli 2005 dem Jugendamt der Stadt kein vollständiges Sorgerecht zugestanden, sondern nur das Recht zur Aufenthaltsbestimmung und die Pflegschaft zur Regelung von Schulangelegenheiten. Am 12. August 2005 habe das Familiengericht Paderborn verfügt, dass eine Heimunterbringung nicht in Frage kommt, sondern nur eine Unterbringung in einer baptistischen Pflegefamilie, die allerdings die Schulpflicht der Kinder anerkennen sollte. Obwohl das Familiengericht der Stadt das Recht zur Aufenthaltsbestimmung zugesprochen hatte, betonte das Gericht, dass eine Ausreise der Eltern und Kinder jederzeit möglich sei. Das Familiengericht stützte sich dabei auf ein Urteil des Bayrischen Oberlandesgerichtes aus dem Jahre 1985, das die Aufhebung und Begründung eines Wohnsitzes nicht zu dem Wirkungskreis "Aufenthaltbestimmungsrecht" gehört. "Wir sehen uns mit unserer Rechtsauffassung in der BGH-Entscheidung bestätigt", so Wolfgang Walter.