Handel braucht gezielten Wandel
Paderborn entwickelt Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Wo soll sich der Einzelhandel in Paderborn entwickeln? Wie kann das Zentrum gegenüber der "grünen Wiese" gestärkt werden? Wie kann die Stadt dem Handel optimale Bedingungen bieten? Fragen, die die Stadt Paderborn bewogen haben, ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept entwickeln zu lassen. Fest steht: Handel braucht Wandel, dabei muss der Einzelhandel jedoch genaue Spielregeln beachten. Denn dem Einzelhandel kommt eine Schlüsselrolle für die städtebauliche Entwicklung Paderborns zu. Liegen die Einzelhandelsflächen an den richtigen Standorten im Stadtgebiet, unterstützen sie die Versorgung der Einwohner und erhöhen die Attraktivität des Oberzentrums, liegen sie falsch, nimmt die Stadt insgesamt Schaden. Über die Notwendigkeit eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für Paderborn sprach Dr. Heinz Janning am Donnerstag, 22. November, in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt. Der bundesweit anerkannte Experte für den Umgang mit dem Handel im Planungsrecht ging dabei auf die Perspektiven des Einzelhandels in Paderborn ein. Die Stadt Paderborn hatte bereits eine Grundlagenuntersuchung zur Einzelhandelssituation beim GfK Prisma-Institut für Handels, Stadt- und Regionalforschung GmbH & Co. KG, Hamburg, in Auftrag gegeben, die voraussichtlich am 11. Dezember im Ausschuss vorgestellt wird. Danach muss in einem zweiten Schritt der strategisch-konzeptionelle Teil des gesamtstädtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit Hilfe eines renommierten Gutachterbüros erarbeitet werden. Dies ist vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen zwingend erforderlich. So wurde das Baugesetzbuch Ende 2006 zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit geändert. Der Landtag NRW hat im Juni 2007 die Novellierung der landesplanerischen Zielvorgaben zur Steuerung des Einzelhandels in NRW (§ 24a Landesentwicklungsprogramm) beschlossen. Und auch die aktuellen Rechtsprechungen des Oberverwaltungsgerichtes Münster und des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig zum Themenkomplex Einzelhandelssteuerung fordern für eine städtebaulich geordnete Einzelhandelsentwicklung und eine rechtsichere gesamtstädtische Einzelhandelssteuerung im Rahmen der städtischen Bauleitplanung ein Umschwenken der bisher in Paderborn üblichen Praxis. Dabei fällt den ‚zentralen Versorgungsbereichen’ in Paderborn eine wichtige Rolle zu. Sie sind konkret abgegrenzte räumliche Bereiche mit Einzelhandelsnutzungen, Dienstleistungsbetrieben und sonstigen Nutzungen. Dem ‚zentralen Versorgungsbereich’ muss die Funktion eines Zentrums zukommen, das der Versorgung des gesamten Gemeindegebietes oder eines Teilbereiches mit einem bestimmten Spektrum an Waren und sonstigen Dienstleistungen funktionsgerecht sicherstellen kann. Aufgrund der aktuellen Rechtslage kommt den Kommunen die Aufgabe zu, zentrale Versorgungsbereiche in Form einer Zentrenhierarchie räumlich konkret abzugrenzen und funktional zu qualifizieren. Dabei kann es sich aus Sicht der Landesplanung nur um Bereiche handeln, die sich durch eine städtebaulich integrierte Lage, eine gemischte Nutzungsstruktur und eine gute Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel auszeichnen. Dr. Heinz Janning: "Einzelhandels- und Zentrenkonzepte sind damit unverzichtbarer Bestandteil einer geordneten gesamtstädtischen Einzelhandelssteuerung. Darüber hinaus geben sie eine zwingende Voraussetzung für rechtsichere Bebauungspläne."