Gräber sollten hergerichtet werden
Stadt erinnert daran angesichts der bevorstehenden Gedenktage
Angesichts der bevorstehenden Gedenktage Allerheiligen und Allerseelen sind die Gräber auf den städtischen Friedhöfen entsprechend herzurichten. Daran erinnert das Amt für Umweltschutz und Grünflächen der Stadt Paderborn. Arbeiten, wie das Aufstellen von Denkzeichen und sonstigen baulichen Anlagen sowie die Herrichtung von Grabstätten, müssen bis spätestens Dienstag, 30. Oktober, abgeschlossen sein, heißt es in einer Mitteilung. Für die Grabgestaltung hält das Amt folgende Hinweise parat: Anstelle der Wechselbepflanzung im Frühjahr/Sommer sollten nun Gestecke und Abdeckungen mit Fichten- oder Tannenzweigen die Grabstätte schmücken. Besonders Gestecke und Schalen aus verschiedenen Grünarten, Zapfen, Fruchtständen und natürlichem Trockenmaterial eignen sich in der kalten Jahreszeit als Grabschmuck. Natürliches Material passt zum Charakter der Friedhöfe und kann zudem über die Kompostierung einfach in den Kreislauf der Natur zurückfließen. Aus diesem Grunde verbietet die Friedhofssatzung Kunststoffe im Grabschmuck. Alle Gärtnereien in Paderborn sind über diese Regelung informiert und bieten ausschließlich kompostierbaren Grabschmuck an. Lediglich bei Handelsware aus Einkaufszentren kann vereinzelt noch Plastik am Kranz oder am Gesteck sein. Toni Wiethaup vom Amt für Umweltschutz und Grünflächen: "Auf Gestecke auf Styroporkernen oder in Kunststoffkörbchen, die auch in 100 Jahren nicht verrotten, sollte verzichtet werden und nach umweltfreundlichem Material gefragt werden." Diese Gestecke könnten dann auch mit gutem Umweltgewissen im Frühjahr in den Grüncontainer gegeben werden. Da auf Friedhöfen viele Grünabfälle anfallen, werden sie schon seit Jahren getrennt gesammelt. Damit diese Abfälle sinnvoll verwertet werden können, dürfen sich keine Fremdstoffe, wie Kunststoffe und Steine, dazwischen befinden. Das Amt für Umweltschutz und Grünflächen und der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (ASP) bitten deshalb noch einmal um sorgfältige Trennung. Auch sollte, wenn Laub oder Tannennadeln zusammengefegt werden, weder Split noch Steine mit in die Container gelangen. Ist ein Behälter überfüllt, was in den Wochen vor Allerheiligen schon mal passieren kann, sollte ein anderer benutzt werden, der oft nur ein paar Meter entfernt steht. Natürlich ist es auch verboten, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel einzusetzen. Nach Allerheiligen erfolgt durch das Amt für Umweltschutz und Grünflächen der Heckenschnitt. Dann sollten private Gegenstände zur Grabpflege aus den umgebenden Heckenbepflanzungen und hinter den Grabsteinen entfernt sein. Auskünfte zur richtigen Auswahl der Grabgestaltung geben die Friedhofsmeisterinnen und Friedhofsmeister der jeweiligen Friedhöfe gerne. Fragen zur Abfallentsorgung beantwortet das Service-Center des ASP unter 05251/88-1710.