Reisepass mit Fingerabdruck

Ab November vorgeschrieben

© Stadt Paderborn

Wer ab 2. November einen neuen Reisepass beantragt, der wird dafür auch Fingerabdrücke abgeben müssen. Ein entsprechendes Gesetz für die Einführung des so genannten elektronischen Reisepasses der zweiten Generation sieht dies vor. Darauf weist das Einwohneramt der Stadt Paderborn hin. Vor zwei Jahren war bereits das so genannte biometrische Passfoto eingeführt worden. Mit diesem frontal gemachten Foto werden unveränderbare Merkmale des Gesichts auf einem Chip gespeichert und damit für Überprüfungen der Identität genutzt. Jetzt kommt mit den Fingerabdrücken der nächste Schritt. Auf dem nicht sichtbaren, in der Passdecke eingearbeiteten Chip sind neben den Fingerabdrücken die weiteren Informationen gespeichert. Der Sicherheitsstandard der Reisepässe ist sehr hoch, so dass die gespeicherten Informationen nur von autorisierten Behörden gelesen werden können. Seit zwei Wochen läuft im Einwohneramt der Stadt Paderborn die Testphase für die neuen Pässe. "Wir haben die Fingerabdrücke bereits gescannt, aber noch keine Dokumente produziert", sagt Walter Hermes, Leiter des Einwohner- und Standesamtes. Eine wichtige, immer wieder gestellte Frage sei dabei gewesen, was mit den Fingerabdrücken nach der Produktion des Reisepasses geschehe. Hermes: "Nach der Ausgabe der neuen Dokumente werden die Informationen bei der Bundesdruckerei, die für die Produktion der Pässe zuständig ist, und bei uns gelöscht." Der neue Pass kostet wie der alte auch grundsätzlich 59 Euro. Er ist zehn Jahre gültig. Fingerabdrücke für diese neuen Dokumente werden nicht von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr genommen. Liegen dauerhafte medizinische Gründe vor, so entfällt der Fingerabdruck ebenfalls. Vom Antrag bis zur Aushändigung eines neuen Passes muss im Einwohneramt der Stadt derzeit mit einer Wartezeit von etwa drei Wochen gerechnet werden. Die vor dem 1. November ausgestellten Pässe behalten ihre Gültigkeit.