Rat lehnt Ausnahme von der Veränderungssperre ab
Planungsziele stehen entgegen
Einstimmig hat der Paderborner Rat am Donnerstagabend den Ausnahmeantrag der KMG Kraftwerksgesellschaft Mönkeloh von der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 280 „Halberstädter Straße“ abgelehnt. Für die Errichtung ihrer Müllverbrennungsanlage in Paderborn-Mönkeloh hatte die KMG diese Ausnahme beantragt. Die Stadt Paderborn wird der Bezirksregierung Detmold, die Genehmigungsbehörde für dieses Vorhaben ist, in Kürze ihre Entscheidung und Begründung mitteilen. Die Stadt Paderborn sieht durch die beantragte Ausnahme von der Veränderungssperre die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgten Ziele in Gefahr. „Es ist zu befürchten, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder doch wesentlich erschwert würde“, heißt es in der Begründung der Verwaltungsvorlage. Die Stadt Paderborn bleibt nach wie vor bei ihrer Auffassung, dass der Antrag der KMG für die Errichtung einer MVA unvollständig, widersprüchlich und fehlerhaft ist. Auf Nachfrage der Stadt Paderborn hatte die Bezirksregierung mit Schreiben vom 6. November die Stadt darüber informiert, dass das KMG-Vorhaben mit Ausnahme der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich genehmigungsfähig ist. "Vor dem Hintergrund der Vielzahl der bei den Erörterungsterminen vorgebrachten Mängeln ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, zumal sie von der Bezirksregierung auch nicht begründet wurde", heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Die Stadt Paderborn hatte wie die anderen Beteiligten nach den Erörterungsterminen keine Möglichkeit, sich mit den aufgeführten Defiziten des Antrags auseinanderzusetzen. Die Bezirksregierung Detmold hatte der KMG bereits am 9. Oktober mitgeteilt, dass einer Erteilung der beantragten 1. Teilgenehmigung für das Vorhaben nur die von der Stadt beschlossene Veränderungssperre entgegenstehe.