Paderborn stark im Aufwind

Stadtplaner denken über Ausbau der Windkraft

Wenn der Bauausschuss am Donnerstag, 11. Dezember, über die 107. Änderung des Flächennutzungsplanes berät, ist das keine Formalie. Im Gegenteil. Viel Wind wird dabei um den Wind selbst gemacht. Denn in Paderborn ausgewiesene Flächen für die Windkraftanlagen gehören zu den ertragsreichsten Standorten im Binnenland. Aufgrund dieser günstigen Voraussetzungen gilt die Überprüfung und mögliche Erweiterung der Zonen für die Windkraftanlagen als wichtiges Ziel der Stadtplanung. Ergebnisse einer vom Stadtplanungsamt beauftragten Analyse werden in der Sitzung des Ausschusses Fachleute des Büros Wolter und Partner vorstellen. Auf der Grundlage dieser stadtgebietsweiten Untersuchung wurden die bisherigen Konzentrationszonen des Flächennutzungsplanes im Grundsatz bestätigt. Es gibt im Stadtgebiet zwar keine neuen Eignungsgebiete, aber es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Sondergebiete für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan zum Teil auch größer sein könnten. Diese Erkenntnisse berücksichtigen jedoch noch keine fachplanerische Abstimmung und auch keine Gesichtspunkte der Umweltprüfung. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes entscheidet über Größe und Lage neuer Windkonzentrationszonen innerhalb der Eignungsgebiete nach der Abstimmung mit den betroffenen Behörden abschließend der Rat der Stadt Paderborn. Genehmigungsbehörde für Anträge auf Windkraftanlagen im Stadtgebiet war früher die Bezirksregierung Detmold, heute ist es der Kreis Paderborn. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen und ihr Einvernehmen zu den Anträgen zu erteilen oder zu verwehren. Die bisher vorliegenden Einzelanträge und auch Sammelanträge auf Windkraftnutzung beziehen sich ausnahmslos auf den Bereich der Gemarkung Neuenbeken. Hier existiert kein Bebauungsplan wie in der Gemarkung Dahl und Benhausen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan kam in den 90 ziger Jahren nicht zustande, da die Lärmausbreitung durch die Windkraftanlagen nicht vollständig beherrschbar war und Gerichtsverfahren anhängig waren. Für die Gemarkung Neuenbeken ist daher planungsrechtliche Genehmigungsgrundlage der Flächennutzungsplan mit der Darstellung von Windkonzentrationszonen als Sonderbauflächen Windenergieerzeugung. Diese sind jedoch wegen der oben genannten Lärmproblematik gegenüber dem damaligen Bebauungsplanentwurf kleiner und stellen auch keine einheitlich zusammenhängende Windkonzentrationszone dar. Auch sind hier die einzelnen Standorte und die Höhe für Windkraftanlagen nicht festgesetzt. Dies bedeutet, dass bislang für beantragte Standorte, wenn sie innerhalb der Konzentrationszone lagen, seitens der Stadt Paderborn das Einvernehmen gegenüber der Genehmigungsbehörde erteilt wurde, die Prüfung der Lärmausbreitung, Standfestigkeit und Turbulenzverhalten jedoch in jedem Einzelfall durch die Genehmigungsbehörde (heute Kreis Paderborn) geprüft werden muss.