Im nächsten Jahr mehr Wohngeld

Jetzt bereits bei der Stadt beantragen

Seit der letzten Wohngeldanpassung im Jahr 2001 hat es drastische Miet- und Heizkostensteigerungen gegeben. Um den erhöhten Kosten Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung ein neues Wohngeldgesetz mit teilweise erheblichen Leistungsverbesserungen beschlossen, das am 1. Januar 2009 in Kraft treten wird. Bei der Wohngeldberechnung ab 2009 wird erstmalig eine Heizkostenkomponente berücksichtigt. Darauf weist die Wohngeldstelle des Amtes für Liegenschaften und Wohnungswesen der Stadt Paderborn hin. Hier kann jetzt das Wohngeld für das kommende Jahr beantragt werden. Für diejenigen, die bereits Wohngeld beziehen, ist auch eine Einmalzahlung für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2008 geplant. Dieser Regelung muss allerdings der Bundesrat noch zustimmen. Ob man Wohngeld bekommt und wie hoch dieser Zuschuss ist, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen, dem Gesamteinkommen sowie der Höhe der Miete. Die Hilfe gibt es sowohl als Mietzuschuss für Mieter als auch als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer. Wer jedoch bereits Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II bezieht, erhält in der Regel kein Wohngeld. Durch das neue Wohngeldgesetz wird die maximale Einkommensgrenze, bis zu der Wohngeld gezahlt wird, um acht Prozent angehoben. Bisher wurden die Wohnungen in vier unterschiedliche Baualtersklassen eingestuft. Je nach Alter der Wohnung wurde die Miete nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze bezuschusst. Dadurch fiel das Wohngeld geringer aus, je älter das Baujahr des Gebäudes war. Ab dem kommenden Jahr wird es nur noch eine einheitliche Baualtersklasse geben, die der bisherigen höchsten Gruppe entspricht. Bei der Berechnung des Wohngeldes gibt es Höchstgrenzen für die anzusetzende Miete, die jedoch je nach Region unterschiedlich sind. Ab 2009 gilt für den Bereich der Stadt Paderborn nicht mehr die Mietenstufe 3, sondern nur noch die ungünstigere Stufe 2. Trotzdem wird sich in den meisten Fällen ein etwas höherer Wohngeldanspruch ergeben. „Wir rechnen damit, dass die Zahl der Wohngeldanträge sehr deutlich steigen wird“, meint Andreas Preising, Leiter des Amtes für Liegenschaften und Wohnungswesen der Stadt Paderborn. Für diejenigen, denen bereits Wohngeld bis in das Jahr 2009 bewilligt worden ist, wird der Zuschuss nach Ablauf des festgesetzten Bewilligungszeitraums rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 neu berechnet und entsprechend nachgezahlt. Ein spezieller Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes muss demnach nicht gestellt werden. Durch das neue Wohngeldgesetz werden aber auch die Voraussetzungen geschaffen, dass zukünftig der unberechtigte Bezug von Sozialleistungen weitestgehend ausgeschlossen wird. Im Lauf des Jahres 2009 werden alle Wohngeldbezieherinnen und -bezieher automatisch überprüft, ob sie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung (so genannte Mini-Jobs) haben und/oder Renten aus einer Renten- und Unfallversicherung beziehen. Soweit solche Einkünfte in den Wohngeldanträgen nicht angegeben worden sind und dies bei der Überprüfung auffällt, werden die ursprünglich erlassenen Bescheide aufgehoben und das Wohngeld unter Berücksichtigung der verschwiegenen Einkünfte neu berechnet. Neben der Rückforderung des zu Unrecht bezogenen Wohngeldes wird in diesen Fällen eine Strafanzeige wegen Betruges gestellt oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Für weitere Informationen zu Wohngeldfragen im Bereich der Stadt Paderborn steht die Wohngeldstelle des Amtes für Liegenschaften und Wohnungswesen gern zur Verfügung (Tel. 05251/88-0).