Stadt Paderborn zur MVA
Prof. Lecheler legte Vorgutachten zur Stromtrasse vor
Muss die Stadt Paderborn die MVA-Stromtrasse durch die Halberstädter Straße genehmigen oder gibt es rechtlich gesicherte Möglichkeiten, die Erlaubnis für die Verlegung zu verweigern. Um diese Frage zu beantworten, hatte der Rat der Stadt Paderborn den renommierten Universitäts-Professor Dr. Helmut Lecheler beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Das Ergebnis der vorläufigen gutachterlichen Stellungnahme liegt jetzt vor. Danach ergeben sich für die Stadt Paderborn aktuell wohl keine rechtlich gesicherten Möglichkeiten, die Erlaubnis für die Verlegung der Stromleitung von der MVA aus durch die Halberstädter Straße zu verweigern. Die Ergebnisse des mehr als 20 Seiten langen Vorgutachtens hat Bürgermeister Heinz Paus in dieser Woche bereits in einer interfraktionellen Runde den Spitzen der im Rat vertretenen Parteien vorgestellt. Jetzt muss der Rat entscheiden, ob auf der Basis der vorläufigen gutachterlichen Stellungnahme Prof. Lecheler seine Position in einem Hauptgutachten darstellen soll. Prof. Dr. Helmut Lecheler vertritt die Auffassung, dass der Antrag des MVA-Betreibers für eine Stromtrasse nach Paragraph 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Sondernutzung zu behandeln ist. Die Stadt müsse dabei nach "pflichtgemäßem Ermessen" entscheiden. Das heißt, dass die Stadt im Gegensatz zu Grundstücken, die in ihrem Privateigentum stehen, bei öffentlich gewidmeten Straßen und Wegen eine Stromdurchleitung nur verhindern kann, wenn sie "Straßen- oder verkehrsrechtliche Ansatzpunkte" hat.