Neuer Reisepass für Kinder

Einwohneramt der Stadt empfiehlt: Rechtzeitig beantragen

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Die Sommerferien und der Familienurlaub im Ausland stehen vor der Tür: Hat man auch wirklich an alles gedacht? Das Einwohner- und Standesamt der Stadt Paderborn weist darauf hin, dass es bezüglich der Kinderausweise, seit der gesetzlichen Neuregelung ab November 2007, einige Änderungen gibt. Die herkömmlichen Kinderausweise können nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer nicht mehr verlängert werden. Stattdessen sind Kinderreisepässe zu beantragen. Diese besitzen eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren und gelten höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Das bedeutet: Wenn für ein neunjähriges Kind ein Kinderreisepass beantragt wird, so hat dieser nur eine Gültigkeit von drei Jahren (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres). Bei der Antragstellung gibt es einige Aspekte, die beachtet werden müssen. Walter Hermes, Leiter des Einwohner- und Standesamtes: "Bei Kindern ab zehn Jahren wird die eigenhändige Unterschrift in den Ausweisantrag eingescannt. Daher muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein." Außerdem sind die Kinderreisepässe mit einem biometrischen Passbild zu versehen. Es muss also besondere Qualitätsmerkmale erfüllen, zum Beispiel muss die Person in Frontalaufnahme und mit unverdeckten Augen gezeigt werden. Fragen zum Passfoto beantworten Fotografen oder die Mitarbeiter des Einwohneramtes. Vorzulegen sind bei der Antragstellung der alte Kinderausweis, Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde, sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. ein Sorgerechtsnachweis bei einem Sorgeberechtigten. Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13 Euro für die Erst- oder Neuausstellung und sechs Euro für die Verlängerung oder Änderung. Walter Hermes weist auf einen weiteren wichtigen Punkt hin: "Verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen, insbesondere zu der Frage, ob ein Kinderreisepass für die Einreise ausreicht oder eventuell ein Reisepass notwendig ist, werden ausschließlich durch die konsularischen Vertretungen der jeweiligen Länder erteilt." Da die Ausstellung eines Kinderreisepasses eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, sollte man sich rechtzeitig darum kümmern. Dann steht auch dem Urlaub nichts mehr im Wege.