Kein Betrugsvorwurf der Stadt Paderborn
Stellungnahme der Stadt Paderborn zur Berichterstattung im WV vom 22./23. Mai 2008 „Rechnungsprüfer wittern Kita-Betrug“
Die Rückforderung des Betrages von etwa 207.000 Euro basiert auf einem unterschiedlichen Verständnis zwischen Stadtverwaltung und Trägerverein über die anzuwendenden Abrechnungsmodalitäten. Die Stadt verbindet hiermit ausdrücklich keinen Betrugsvorwurf. Sie ist aber verpflichtet, die Verwendung von Steuermitteln nach Recht und Gesetz sicherzustellen und eine Gleichbehandlung unter den Trägern zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund können nicht gesetzeskonforme Abrechnungen durch die Stadt nicht akzeptiert werden. Im Übrigen finden solche Prüfungen der Betriebskostenabrechnungen in unregelmäßigen Abständen in allen Einrichtungen statt. Die Behauptung, die Stadt habe in der Vergangenheit dem Vorgehen des Trägervereins „Paderborner Kindertagesstätte“ zugestimmt, ist nach Aussage des städtischen Beigeordneten Wolfgang Walter nicht richtig: „Weder durch den Jugendhilfeausschuss noch durch die zuständigen Stellen in der Verwaltung ist eine derartige Zustimmung dokumentiert.“