Stadt Paderborn: Nicht nachvollziehbar
Bezirksregierung Detmold hält MVA-Vorhaben für grundsätzlich genehmigungsfähig
Unvollständig, widersprüchlich und fehlerhaft. Dies war der Tenor der Stellungnahmen der Stadt Paderborn zum Antrag der KMG Kraftwerksgesellschaft Mönkeloh, die dort eine MVA errichten möchte. Auf Nachfrage der Stadt Paderborn hat die Bezirksregierung mit Schreiben vom 6. November die Stadt darüber informiert, dass das KMG-Vorhaben mit Ausnahme der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich genehmigungsfähig ist. "Vor dem Hintergrund der Vielzahl der bei den Erörterungsterminen vorgebrachten Mängeln ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, zumal sie von der Bezirksregierung auch nicht begründet wurde", heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Die Stadt Paderborn hatte wie die anderen Beteiligten nach den Erörterungsterminen keine Möglichkeit, sich mit den aufgeführten Defiziten des Antrags auseinanderzusetzen. Die Bezirksregierung Detmold, die die Genehmigungsbehörde für dieses Vorhaben ist, hatte, wie die Stadt erst jetzt erfuhr, der KMG bereits am 9. Oktober mitgeteilt, dass einer Erteilung der beantragten 1. Teilgenehmigung für das Vorhaben nur die von der Stadt beschlossene Veränderungssperre entgegen stehe. Die Stadt Paderborn wird im Rat am 4. Dezember ihre Stellungnahme zu der von der KMG beantragten Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre behandeln, um sie im Anschluss daran an den RP Detmold weiterzuleiten.