Minderjährigen das Shisha-Rauchen ermöglicht
Stadt Paderborn kontrolliert verstärkt die Einhaltung des Jugendschutzes
Die Betreiberin eines Shisha-Cafés (Wasserpfeifen-Café) wurde vom Amtsgericht Paderborn zu einer Geldbuße verurteilt. Ihr werden Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen vorgeworfen. Auch zwei ihrer Angestellten wurden mit Geldbußen belegt. Minderjährigen war in dem Sisha-Cafe wiederholt das Rauchen von Wasserpfeifen ermöglicht worden. Bei mehreren Kontrollen hatten dies Mitarbeiter des Büros für Ordnung, Schutz und Sicherheit (B.O.S.S.) und des Jugendamtes festgestellt. Die Inhaberin des Shisha-Cafés muss auf Grund der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nun eine Geldbuße von 5000 Euro zahlen. Ihr wird außerdem eine vorsätzliche Zuwiderhandlung vorgeworfen, da sie, auch nachdem sie bereits ein Anhörungsschreiben über die unhaltbaren Zustände ihres Betriebs erhalten hatte, nichts an der Situation änderte. Gegen zwei Angestellte, die zum Zeitpunkt der Kontrollen die Aufsicht führten, wurden ebenfalls Geldbußen von mehreren hundert Euro festgesetzt. Ordnungsamt und Jugendamt der Stadt Paderborn weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Konsum von Tabakwaren in der Öffentlichkeit, dazu zählt auch der Fruchttabak für Shishas, nur volljährigen Personen gestattet ist. Die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige ist rechtswidrig. Zuwiderhandlungen werden streng geahndet. Schon deshalb, weil vom Shisha-Rauchen große Gefahren für die Gesundheit ausgehen, die vielen nicht bekannt sind. Ordnungsamt und Jugendamt fordern Geschäftstreibende und Erziehungspersonen auf, den Konsum von Tabakwaren durch Minderjährige nicht durch Wegschauen zu unterstützen. Die Stadt Paderborn wird auch künftig die Einhaltung des Jugendschutzes verstärkt kontrollieren.