Stadt beteiligt Dritte am Konjunkturpaket II

Maßnahmen bis zum 30. April melden

Bis zum 30. April dieses Jahres können sich freie Träger von Bildungseinrichtungen bei der Stadt Paderborn melden, die Maßnahmen im Rahmen des sogenannten Zukunftsinvestitionsgesetzes durchführen wollen. Die Stadt wird sie bei der Mittelverteilung berücksichtigen, soweit sie die gesetzlichen Bedingungen erfüllen und bereit sind, einen erforderlichen Eigenanteil zu erbringen. Die entsprechenden Einrichtungen sollen sich bei der Kämmerei der Stadt melden. Im Februar haben Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Konjunkturpakets II das sogenannte Zukunftsinvestitionsgesetz verabschiedet. Damit stellt der Bund den Ländern und Kommunen insgesamt 10 Milliarden Euro für nachhaltige, zukunftsträchtige Investitionen zur Verfügung, die zu einer Belebung der Konjunktur führen sollen. Der Schwerpunkt für eine Verwendung der Mittel liegt dabei auf dem Bereich der Bildung. Eine entsprechende Regelung, wie die auf das Land NRW entfallenden Beträge verteilt werden sollen, steht unmittelbar bevor. Der Landtag will noch vor Ostern eine landesgesetzliche Regelung verabschieden. Der Stadt Paderborn sollen danach für Investitionen im Bereich Bildung 10,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz sieht vor, dass die Mittel jeweils „trägerneutral“ verausgabt werden. Die Kommunen haben daher bei der Verausgabung der bereitstehenden Mittel für die Bildung Kindergärten, Ersatzschulen und gemeinnützige Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft angemessen zu berücksichtigen. Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 26. März ein Konzept für die Einbeziehung der freien Träger von Kindergärten und Weiterbildungseinrichtungen vorgelegt. Damit die Stadt Paderborn die beim Land bereitgestellten Mittel möglichst zeitnah abrufen kann, hat der Rat bereits vier große Maßnahmen beschlossen, die an Paderborner Schulen umgesetzt werden sollen.