Nicht an bedeutenden kirchlichen Feiertagen
Verwaltung schlägt Regelungen für verkaufsoffene Sonntage vor
Keine verkaufsoffenen Sonntage an bedeutenden kirchlichen Feiertagen. Das ist das Ziel eines Verwaltungsvorschlags, der am 19. Mai im Hauptausschuss und am 28. Mai im Rat auf der Tagesordnung stehen wird. Am Dreikönigstag, am Palmsonntag und am Reformationstag sollen danach künftig die Geschäfte nicht geöffnet werden. Die Verwaltung hat diesen Vorschlag nach Gesprächen mit den Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche sowie mit der Kaufmannschaft unterbreitet. Im Einzelnen sieht die Regelung vor, dass in der Kernstadt verkaufsoffene Sonntag stattfinden am ersten Sonntag im Januar, der nicht auf den 1. oder 6. Januar fällt; am ersten Sonntag im April oder, falls dieser auf den Palmsonntag, das Osterfest oder den Weißen Sonntag fällt, am zweiten Sonntag vor dem Osterfest sowie am letzten Sonntag im Oktober, der nicht auf den 31. Oktober fällt. Der Paderborner Rat hatte im Dezember beschlossen, in der Innenstadt künftig auf eine Sonntagsöffnung im Dezember zu verzichten und stattdessen eine Sonderöffnung Anfang Januar zu ermöglichen.