Standsicherheit von Grabmalen

Nach Ostern Kontrollen

Nach Ostern werden auf den städtischen Friedhöfen gemäß der Friedhofssatzung wieder die Grabmale auf ihre Standsicherheit geprüft. Das Amt für Umweltschutz und Grünflächen würde es begrüßen, wenn die Standsicherheit der Grabsteine bereits durch die dafür Zuständigen kontrolliert würde. Ein Eingreifen der Stadt wäre somit nicht nötig. Grabsteine, die nicht sicher stehen, können zur Gefahr und Unfälle verursachen. Verantwortlich für die Standsicherheit sind laut Friedhofssatzung bei den Reihengräbern die Angehörigen und bei den Wahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten. Diese sind verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmäler ständig zu gewährleisten. Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Paderborn als Friedhofsträger verlangt, dass die Standsicherheit überwacht und mindestens einmal im Jahr überprüft wird. Hierbei wird ein strenger Maßstab angelegt. Nicht mehr standsichere Grabmäler werden hingelegt und lose Grabsteine abgesperrt oder mit einem Aufkleber gekennzeichnet.