Neue Quellen für die Familienforschung
Fast 600 Bände Standesamtsregister jetzt im Paderborner Stadtarchiv
Am 1. Januar dieses Jahres ist das Personenstandsrechtsreformgesetz in Kraft getreten, das für die 1874 eingerichteten Standesämter zahlreiche Neuerungen mit sich bringt. So werden die Erstausfertigungen der Personenstandsregister, in denen seit damals Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und seit einigen Jahren auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften beurkundet werden, künftig nicht mehr unbegrenzt bei den Standesämtern aufbewahrt, sondern nach Ablauf durch Gesetz geregelter Fristen (Geburten: 110 Jahre, Eheschließungen/Lebenspartnerschaften: 80 Jahre, Sterbefälle: 30 Jahre) endgültig geschlossen und jahrgangsweise an das örtlich zuständige Kommunalarchiv abgegeben. Diese Übergabe ist in Paderborn jetzt abgeschlossen. 593 voluminöse Bände (Geburten 1874-1898, Eheschließungen 1874-1928 und Sterbefälle 1874-1978) aus der Kernstadt Paderborn und den Stadtteilen hat das Standesamt dem Stadtarchiv übergeben. Künftig kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu. Zum letzten Mal wird ein in Buchform auf Papier geführtes Personenstandsregister spätestens im Jahr 2124 ins Stadtarchiv gelangen: das Paderborner Geburtenregister des Jahres 2013, dessen 110-jährige Aufbewahrungsfrist beim Standesamt 2124 endet. Denn spätestens bis 2013 werden in den Standesämtern die herkömmlichen Personenstandsregister in Buchform durch elektronische Register abgelöst, die natürlich nach Fristablauf ebenfalls ins Stadtarchiv gelangen. Die erste Übergabe wird spätestens 2044 stattfinden, wenn das elektronische Sterberegister des Jahres 2013 nach Ablauf der 30-jährigen Frist abgabereif ist. Mit Fristablauf und Abgabe an die Kommunalarchive unterliegt die Nutzung der Personenstandsregister durch Dritte nicht mehr den relativ restriktiven Bestimmungen des Personenstandsrechtes, sondern denen des Archivrechtes. Das bedeutet, die Register können im Archiv ab sofort praktisch ohne Beschränkung durch jeden Interessierten eingesehen und ausgewertet werden. Damit steht im Stadtarchiv neben den Ende des 19. Jahrhunderts einsetzenden Einwohnermeldekarteien ein weiterer Quellentyp von zentraler Bedeutung für die jüngere Personen- und Familiengeschichte zur Verfügung.