Gutachter im Rolandsbad
50-Meter-Schwimmerbecken untersucht
Ein vom Landgericht Paderborn bestellter Gutachter hat in der letzten Woche das defekte 50-Meter-Schwimmerbecken im Rolandsbad untersucht. An dem Ortstermin nahmen alle am Verfahren Beteiligten (Baufirmen, Planer, Herstellerfirma) teil. Der Gutachter soll die Ursachen für die Schäden am Beckenboden herausfinden und die damit verbundene Haftung klären. Die Stadt Paderborn hatte sich dafür eingesetzt, den Ortstermin im Rolandsbad schnellstmöglich durchzuführen. Der ursprüngliche Termin Mitte Juli musste vom Gutachter jedoch verschoben werden, weil Verfahrensbeteiligte aus triftigen Gründen abgesagt hatten. Eine weitere Terminverschiebung konnte verhindert werden. Bei Grundreinigungsarbeiten zur Vorbereitung auf die diesjährige Freibadsaison im Rolandsbad sind erhebliche Schäden am 50-Meter-Schwimmerbecken festgestellt worden. Aus derzeit noch nicht bekannten Ursachen wurde die aus Edelstahlblechtafeln bestehende Beckensohle teilweise angehoben. Dabei liegen neben den Blechen auch die Einlaufkanäle jetzt teilweise bis zu 17 Zentimeter hohl über dem normalen Beckenniveau. Außerdem hat sich auch der Einbaurahmen eines Flutventils verzogen. Von diesem Schadensbild können mehrere Gewerke betroffen sein. Als mögliche Ursache sind Planungs-, Ausführungs- oder Bedienungsfehler nicht ausgeschlossen. Der Gutachter hat angekündigt, dass weitere Untersuchungen am Becken nötig sind, um die Ursache für diese Schäden zu ermitteln. Das Schwimmerbecken kann aufgrund der noch ausstehenden Untersuchungen seitens des Gutachters auch weiterhin nicht genutzt werden. Am Wochenende hatten mehr als 1000 Gäste das Paderborner Rolandsbad besucht.