Stadt hebt Bescheid auf

Verein Paderborner Kindertagesstätten

Der Verein Paderborner Kindertagesstätten muss keine von der Stadt Paderborn erhaltenen Betriebskosten an die Stadt zurückzahlen. Den entsprechenden Rückforderungsbescheid in Höhe von 207.000 Euro hat die Stadt Paderborn jetzt aufgehoben. Der Verein hatte vor dem Verwaltungsgericht in Minden Klage gegen diesen Bescheid erhoben. Die Stadt Paderborn war im Auftrag des Landesjugendamtes und in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium in Düsseldorf in dieser Sache tätig geworden. Die für die Jahre 2001 bis 2004 geltend gemachten Betriebskosten waren von der Stadt zurückgefordert worden, weil der Verein als freier Träger von zwei Kindergärten in Paderborn bei der Abrechnung der Personalkosten nicht den Bundes-Angestellten-Tarif (BAT) zugrunde gelegt hatte. Im Vorfeld des Termins zur mündlichen Verhandlung verdichteten sich nunmehr die Erkenntnisse, dass der seinerzeit von der Stadt Paderborn und vom Landesjugendamt vertretene Rechtsstandpunkt in dieser Form nicht aufrechtzuerhalten war. Aus diesem Grund hat die Stadt im Einvernehmen mit dem Landesjugendamt den angefochtenen Rückforderungsbescheid noch vor dem Gerichtstermin aufgehoben.