Unterstützt und korrekt gehandelt
Stadt weist Vorwürfe des Vereins Paderborner Kindertagesstätten zurück
"Wir haben weder wissentlich und bewusst gegen Recht und Gesetz verstoßen noch wollen wir den Verein verfolgen oder gar in die Insolvenz treiben". Mit diesen Worten weist Beigeordneter Wolfgang Walter die Kritik des Vereins Paderborner Kindertagesstätten zurück. Die Stadt hatte jüngst vor dem Gerichtstermin am Verwaltungsgericht in Minden einen an den Verein gerichteten Rückforderungsbescheid für die von 2001 bis 2004 geltend gemachten Betriebskosten aufgehoben. Grund dafür waren Erkenntnisse, dass die seinerzeit von der Stadt Paderborn und vom Landesjugendamt vertretenen Rechtsstandpunkte in dieser Form nicht vollständig aufrechtzuerhalten waren. "Wer daraus ableitet, dass die Stadt versucht, dem Verein zu schaden, der irrt sich", so der Jugenddezernent. Das Gegenteil sei der Fall. Die Stadt wisse sehr wohl die Bedeutung der freien Träger für die Kinderbetreuung in Paderborn zu schätzen. "Jeder freie Träger und jede Einrichtung ist uns gleichermaßen wichtig", so Wolfgang Walter. Die Stadt bezuschusse die sogenannten finanzschwachen Träger mit mehr als 90 Prozent der Betriebskosten. Dementsprechend finanziere die Stadt seit vielen Jahren auch die beiden Kindertagesstätten des Vereins. Die Stadt habe zudem das Grundstück für die Kindertagesstätte des Vereins in der Hans-Humpert-Straße im Jahre 2006 angekauft und dem Verein auf Erbpachtbasis zur Verfügung gestellt. Die Stadt habe dann den Neubau der Einrichtung insgesamt mit mehr als 480.000 Euro bezuschusst, das Land habe noch einmal fast 600.000 Euro bereitgestellt. "Wer angesichts dieser Fakten unterstellt, die Stadt und insbesondere die Leitung des Jugendamtes treibt den Verein in die Insolvenz, der verkennt die Realität", so Walter. Im Übrigen weist Wolfgang Walter darauf hin, dass es erhebliche Beschwerden der Eltern der Kindertageseinrichtung Hans-Humpert-Straße bei Stadt und Land gegeben hat. Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Tageseinrichtung schicken dürfen, weil sie selbst krank oder arbeitslos sind, dann müsse dem nachgegangen werden, so Walter. Das Jugendamt habe dies getreu seiner gesetzlichen Verpflichtung getan. Die durch die Beschwerden eingeleitete Überprüfung habe letztlich dazu geführt, dass die Betreuungsverträge zwischen Verein und Eltern geändert wurden. Gerade dieser Punkt war auch mehrfach Thema im Jugendhilfeausschuss, da eine Einrichtung, die sich weitestgehend aus Steuermitteln finanziert, natürlich auch den sozialpolitischen Auftrag dieser öffentlichen Förderung mittragen sollte.