Rückzahlung wird geprüft

Neue Rechtsprechung zu Wasserhausanschlüssen sofort umgesetzt

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Die Paderborner Wasserwerke prüfen derzeit, ob zuviel gezahlte Umsatzsteuer für das Verlegen von Wasserhausanschlüssen in den letzten Jahren an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden kann. Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben statt bisher 19 Prozent zu versteuern ist. Das Wasserentgelt ist davon nicht betroffen und wurde stets mit sieben Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet. "Wir wenden die neue Rechtsprechung bei neuen Hausanschlüssen selbstverständlich an", versichert Bernhard Hartmann, Geschäftsführer der Wasserwerke Paderborn GmbH. E.ON Westfalen Weser legt im Auftrag der Wasserwerke Paderborn die Hausanschlüsse. Die zuviel gezahlte Umsatzsteuer ist sowohl für die Wasserwerke wie auch für E.ON ein durchlaufender Posten und verbleibt beim Finanzamt. "Sollte es möglich sein, Geld für in den Vorjahren verlegte Hausanschlüsse zurückzuzahlen, werden wir natürlich allen Betroffenen die Differenz erstatten", so Hartmann, der es nicht für notwendig erachtet, dass die einzelnen Hauseigentümer ihre Ansprüche anmelden müssen. Sobald die Prüfung über mögliche Rückzahlungen abgeschlossen ist, werden die Wasserwerke Paderborn ausführlich über das Ergebnis informieren. "Wer uns in dieser Hinsicht mangelnde Transparenz vorwirft, der verkennt die komplexe Angelegenheit. Wir wollen keine Schnellschüsse, sondern verlässliche Informationen über die konkreten Auswirkungen der neuen Rechtsprechung für die Paderborner Wasserwerke. Und daran arbeiten wir", so der Geschäftsführer.