Veränderungssperre am 27. März vor Gericht
OVG Münster hat die Stadt Paderborn informiert
Jetzt hat das Gericht das Sagen: Am 27. März wird in Münster vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) über die Veränderungssperre verhandelt, die im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 280 "Halberstädter Straße" von der Stadt Paderborn erlassen worden ist. Das teilte das OVG der Stadt Paderborn mit. Dabei handelt es sich um ein so genanntes Normenkontrollverfahren, bei dem die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre geprüft wird. Die KMG Kraftwerksgesellschaft Mönkeloh erhebt gegen die Stadt den Vorwurf einer "unzulässigen Verhinderungsplanung". Die Stadt ist in ihrer Klageerwiderung dieser Argumentation deutlich entgegengetreten. Kommunen dürften ein bestimmtes Vorhaben durchaus zum Anlass nehmen, um auftretende Planungsdefizite in einem bestimmten Gebiet zu beseitigen, so die Auffassung der Stadt. Die vom Paderborner Rat im August des letzten Jahres beschlossene Veränderungssperre hatte die Bezirksregierung Detmold als Genehmigungsbehörde zum Anlass genommen, den Antrag für eine erste Teilgenehmigung der MVA abzulehnen. Die Stadt Paderborn war davon ausgegangen, dass die KMG einen Eilantrag stellen wird. Nun wird über die Veränderungssperre im Hauptsacheverfahren entschieden. "Man kann nicht sagen, wie das OVG entscheiden wird. Wir haben unsere Veränderungssperre nachvollziehbar und sachgerecht begründet", so Heinz Paus.