Libori kein Freibrief zum Rauchen
Ordnungsamt der Stadt
Das bevorstehende Libori-Fest ist kein Freibrief zum Rauchen. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Paderborn hin. Zwar heißt es in Paragraph 3 des Nichtraucherschutzgesetzes, dass Rauchverbote nicht bei Brauchtumsveranstaltungen gelten, doch daraus eine generelle Raucherlaubnis in Gaststätten der Stadt während des Festes abzuleiten, sei falsch. Grundsätzlich gilt das Rauchverbot auch während des Libori-Festes. Eine Ausnahme bilden lediglich die auf dem Festgelände (Liboriberg und Pottmarkt) aufgestellten Festzelte und andere Einrichtungen. In der „Almhütte“, dem Festzelt auf dem Liboriberg, ist somit das Rauchen erlaubt. Für die Gaststätten in der Stadt bleibt es bei dem durch Paragraph 4 des Nichtraucherschutzgesetzes bestimmten Rauchverbot. „Das generelle Rauchverbot in den Gaststätten der Stadt bleibt also weiter bestehen. Daran ändert sich während des Libori-Festes gar nichts“, so Jürgen Strauß, beim Ordnungsamt der Stadt für Gewerbeangelegenheiten zuständig.