Gutachtertermin in zwei Wochen

Schwimmerbecken im Rolandsbad

Mitte August wird der vom Paderborner Landgericht bestellte Gutachter die Schäden am 50-Meter-Schwimmerbecken des Rolandsbades unter die Lupe nehmen. Er soll die Ursache für die Schäden herausfinden und die damit verbundene Haftung klären. Der Termin war ursprünglich für Mitte Juli angesetzt. Durch diese Verschiebung kann das Schwimmerbecken auch weiterhin nicht genutzt werden. Wie die Stadt in einer Presseerklärung weiter mitteilt, musste der auf ihr Drängen hin zustande gekommene Juli-Termin vom Gutachter verschoben werden, weil weitere Verfahrensbeteiligte (Baufirmen, Planer, Herstellerfirma) aus triftigen Gründen abgesagt hatten. Bei den Ende März begonnenen Grundreinigungsarbeiten zur Vorbereitung auf die diesjährige Freibadsaison im Rolandsbad sind am 1. April erhebliche Schäden am 50-Meter-Schwimmerbecken festgestellt worden. Aus derzeit noch nicht bekannten Ursachen wurde die aus Edelstahlblechtafeln bestehende Beckensohle teilweise angehoben. Dabei liegen neben den Blechen auch die Einlaufkanäle jetzt teilweise bis zu 17 Zentimeter hohl über dem normalen Beckenniveau. Außerdem hat sich auch der Einbaurahmen eines Flutventils verzogen. Von diesem Schadensbild können mehrere Gewerke betroffen sein. Als mögliche Ursache sind Planungs-, Ausführungs- oder Bedienungsfehler nicht ausgeschlossen.