Veränderungssperre: Beschwerde gegen OVG-Entscheidung

KMG will Revision einklagen

Die Kraftwerksgesellschaft KMG, die in Mönkeloh eine Müllverbrennungsanlage errichten will, hat gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschwerde eingelegt. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob sich erneut ein Gericht mit der von der Stadt Paderborn erlassenen Veränderungssperre für das Gebiet Mönkeloh beschäftigen muss. Der 7. Senat in Münster hatte am 27. März 2009 den Antrag der KMG abgewiesen und entschieden, die Veränderungssperre sei nicht zu beanstanden. Die Stadt Paderborn, so das Oberverwaltungsgericht, verfolge mit der Veränderungssperre keine Verhinderungsplanung. Gegen diese Entscheidung hatte das OVG die Revision nicht zugelassen. Aktenzeichen: 7 D 103/08.NE