Stratmann-Beschwerde zurückgewiesen
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Veränderungssperre im Bereich Mönkeloh zurückgewiesen. Mit Beschluss vom 24. September, der der Stadt Paderborn heute bekannt wurde, hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Beschwerde der Firma Stratmann gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. März 2009 zurückgewiesen. Das OVG Münster hatte seinerzeit die geltende Veränderungssperre der Stadt Paderborn im Bereich Mönkeloh bestätigt. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde hatte sich anschließend die Firma Stratmann, die im betroffenen Gebiet eine Müllverbrennungsanlage errichten möchte, gegen die Entscheidung des OVG gewandt. Bürgermeister Heinz Paus: "Ich freue mich, dass unsere sorgfältige Vorgehensweise zur Begründung der Veränderungssperre nun auch durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Vor dem Hintergrund des Urteils vom 27. März habe ich die jetzt ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Form erwartet." Das Verfahren gegen die Veränderungssperre als solche ist damit endgültig abgeschlossen. In einem weiteren Verfahren versucht derzeit die Firma Stratmann eine Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre zu erreichen. Klagegegnerin in diesem Verfahren, das ebenfalls beim OVG geführt wird, ist die Bezirksregierung Detmold.