Gräber in Ordnung bringen

Stadt erinnert

© Stadt Paderborn

Paderborn(IP). Angesichts der bevorstehenden Gedenktage Allerheiligen und Allerseelen erinnert die Stadt Paderborn daran, die Gräber auf den städtischen Friedhöfen entsprechend herzurichten. Das Amt für Umweltschutz und Grünflächen bittet, alle Arbeiten bis spätestens Donnerstag, den 29. Oktober abzuschließen. Für die Grabgestaltung hält das Amt folgende Hinweise parat: Für die Winterzeit sollten am besten Fichten- oder Tannenzweigen die Grabstätte abdecken. Als Grabschmuck eignen sich haltbare Gestecke und Schalen aus verschiedenen Grünarten, Zapfen, Fruchtständen und natürlichem Trockenmaterial. Natürliches Material passt zum Charakter der Friedhöfe und kann zudem über die Kompostierung später einfach in den Kreislauf der Natur zurückfließen. Aus diesem Grunde verbietet die Friedhofssatzung Kunststoffe im Grabschmuck. Alle Gärtnereien in Paderborn sind über diese Regelungen informiert und bieten ausschließlich kompostierbaren Grabschmuck an. Lediglich bei Handelsware aus Einkaufszentren kann vereinzelt noch Plastik am Kranz oder am Gesteck sein. Toni Wiethaup vom Amt für Umweltschutz und Grünflächen: “Auf Gestecke auf Styroporkernen oder in Kunststoffkörbchen, die auch in 100 Jahren nicht verrotten, sollte verzichtet werden und nach umweltfreundlichem Material gefragt werden.“ Die Gestecke könnten dann auch mit gutem Umweltgewissen im Frühjahr in den Grüncontainer gegeben werden. Da auf Friedhöfen viele Grünabfälle anfallen, werden sie schon seit Jahren getrennt gesammelt. Damit diese Abfälle sinnvoll verwertet werden können, dürfen sich keine Fremdstoffe, wie Kunststoffe und Steine, dazwischen befinden. Das Amt für Umweltschutz und Grünflächen und der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (ASP) bitten deshalb noch einmal um sorgfältige Trennung. Wenn beispielsweise Laub oder Nadeln zusammengefegt werden sollten weder Splitt noch Steine mit in den Container gelangen. Ist ein Behälter überfüllt, was in den Wochen vor Allerheiligen schon mal passieren kann, sollte ein anderer benutzt werden, der oft nur ein paar Meter entfernt steht. Natürlich ist es auch verboten, Pflanzenschutz – und Schädlingsbekämpfungsmittel einzusetzen. Nach Allerheiligen erfolgt durch das Amt für Umweltschutz und Grünflächen der Heckenschnitt. Dann sollten private Gegenstände zur Grabpflege aus den umgebenden Heckenbepflanzungen und hinter den Grabsteinen entfernt sein. Auskünfte zur richtigen Auswahl der Grabgestaltung geben die Friedhofsmeisterinnen und Friedhofsmeister der jeweiligen Friedhöfe gerne. Fragen zur Abfallentsorgung beantwortet das Service-Center des ASP unter 05251/88-1710.