Ergebnisse in etwa drei Monaten
Zweiter Gutachtertermin im Rolandsbad
In etwa drei Monaten könnten erste Ergebnisse zu den Ursachen für die Schäden am Schwimmerbecken im Rolandsbad vorliegen. Das kündigte der vom Landgericht Paderborn bestellte Gutachter nach dem zweiten Ortstermin im Rolandsbad an. Am 10. September hatten dabei einen Tag lang intensive Untersuchungen stattgefunden. Im Beisein aller Beteiligten wurden unter anderem umfangreiche Vermessungen durchgeführt, Seitenwände und etwa 200 Quadratmeter des 50-Meter-Schwimmerbeckens geöffnet sowie Einzelfundamente, Drainageleitungen und Flutventile freigelegt. Außerdem war auch ein längerer Pumpversuch durchgeführt worden. Ziel des von der Stadt Paderborn initiierten Beweissicherungsverfahrens ist es, nicht nur die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Schäden am 50-Meter-Schwimmerbecken herauszufinden, sondern neben dem Ausmaß des Schadens auch zu erfahren, wie das Becken saniert werden kann. Bei einem ersten Ortstermin konnten diese Fragen noch nicht abschließend geklärt werden. Bei den Ende März begonnenen Grundreinigungsarbeiten zur Vorbereitung auf die diesjährige Freibadsaison hatte sich die aus Edelstahlblechtafeln bestehende Beckensohle teilweise angehoben. Dabei lagen neben den Blechen auch die Einlaufkanäle teilweise bis zu 17 Zentimeter hohl über dem normalen Beckenniveau. Außerdem hatte sich auch der Einbaurahmen eines Flutventils verzogen. Der Sachverständige hatte sich beim Ortstermin nicht zu den Ursachen für diese Schäden geäußert. Als mögliche Ursache sind danach weiterhin Planungs-, Ausführungs- oder Bedienungsfehler nicht ausgeschlossen.