Erstmals zwei Stimmen
Bereits 1.500 Briefwähler in Paderborn für die Landtagswahl
Bereits 1.500 Wählerinnen und Wähler haben in Paderborn Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 9. Mai beantragt. Das teilt das Wahlamt der Stadt Paderborn mit. Auf dem 60 Zentimeter langen Stimmzettel haben Wähler zum ersten Mal bei der Landtagswahl in NRW wie bei der Bundestagswahl eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat des Wahlkreises gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste der Partei. Auf dem Stimmzettel für das Paderborner Stadtgebiet "Wahlkreis 101 Paderborn II" stehen neun Direktkandidaten und 25 Parteien zur Wahl. Wahlberechtigt sind in Paderborn bei dieser Wahl rund 106.500 Personen. Die Wahlbenachrichtigungskarten, die an alle Wahlberechtigten geschickt wurden, enthalten den Stimmbezirk, die Wählerverzeichnisnummer und die Anschrift des Wahllokals. Auf der Rückseite kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Es besteht aber zusätzlich die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online unter "www.paderborn.de" unter dem Button "Landtagswahl" zu beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist hingegen unzulässig. Die angeforderten Briefwahlunterlagen dürfen nur persönlich an die Antragsteller, also auch nicht an Ehegatten oder Familienangehörige, ausgehändigt werden. Ansonsten werden die Unterlagen per Post gesendet oder amtlich zugestellt. Anträge für andere Personen sind nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig. Der rote Wahlbrief kann portofrei in Deutschland zurückgeschickt oder im Briefwahlamt abgegeben werden. Er muss dann spätestens bis zum 9. Mai um 18 Uhr im Wahlamt eingetroffen sein. Gewählt werden kann aber auch schon jetzt mit der Wahlbenachrichtigungskarte und dem Personalausweis bzw. Reisepass direkt im Briefwahlamt. Das Briefwahllokal Am Abdinghof 11 im Sitzungszimmer 0.10 der Paderborner Stadtverwaltung, Eingang unter den Arkaden ist montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr (am Freitag, 7. Mai, bis 18 Uhr) geöffnet. Gewählt werden kann auch im Bürgerservice Schloß Neuhaus, Bielefelder Straße 3 oder in der Verwaltungsnebenstelle Elsen, Von-Ketteler-Straße 63, zu den dort üblichen Öffnungszeiten. Blinde und Sehbehinderte haben die Möglichkeit, telefonisch bei der Geschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen Wahlschablonen anzufordern. Die Rufnummer lautet: 0231/5575900. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit dem 16. Tag vor der Wahl eine (Haupt-) Wohnung innehaben. Für weitere Informationen steht das Briefwahlamt mit einer Wahlhotline unter 05251/88-1920 zur Verfügung.