Vergleich nicht zugestimmt
Stadt Paderborn stellt richtig
Die Stadt Paderborn hat dem Vergleich nicht zugestimmt. Das stellt sie angesichts der gestrigen Berichterstattung im Westfälischen Volksblatt über das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden fest. Dabei ging es um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen russischen Staatsangehörigen nach der Heirat mit einer Deutschen in Dänemark. "Wir warten auf den vom Gericht angekündigten schrifltichen Vergleichsvorschlag und werden danach entscheiden", so Stadtsprecher Jens Reinhardt. Die Stadt Paderborn lehnte die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis ab, weil der russische Staatsangehörige mit einem Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte bis zu drei Monaten und nicht mit einem für einen Familiennachzug erforderlichen Visum eingereist war. Darüberhinaus können Ausländer, die im Besitz des so genannten Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte sind, nur unter bestimmten Voraussetzungen einen längerfristigen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen. Diese Voraussetzungen waren im Falle des Klägers nicht erfüllt, weil er nicht über die für den Ehegattennachzug erforderlichen Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügte.