Schilder warnen vor Stolperfallen
Der nächste Schnee kommt bestimmt - ans Räumen denken
Die Stadt Paderborn möchte nach dem ersten großen Winterdiensteinsatz und vor der nächsten weißen Pracht noch einmal die Grundstückseigentümer an ihre Räum- und Streupflicht erinnern. Sie sind für die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege oder gemeinsame Geh- und Radwege verantwortlich. Diese müssen in einer für den Verkehr erforderlichen Breite (möglichst mindestens 1,50 Meter) von Schnee geräumt oder gestreut werden. Als Gehwege zählen auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkennbar abgeteilten Gehweg. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach der Gesetzeslage unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr muss grundsätzlich nicht mehr geräumt und gestreut werden, aber spätestens um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 9 Uhr, müssen Schnee und Glätte beseitigt sein. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden, denn dann kann es passieren, dass er von Räumfahrzeugen in die Einfahrt zurück geschoben wird. Nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes sollten nur abstumpfende Streumittel, wie zum Beispiel Sand oder Splitt verwendet werden. Streusalz taut den Untergrund auf und bei nochmaligem Frost könnten Gehwegplatten unter Umständen gelöst und hochgedrückt werden. Vor allem bei den älteren Gehwegen können die Platten kippeln und es kommt zu gefährlichen Stolperkannten. Die so entstandenen Stolperfallen können angesichts der herrschenden Temperaturen derzeit nicht beseitigt werden. Vor größeren Gefahrenquellen werden deshalb die Mitarbeiter des Straßen- und Brückenbauamtes entsprechende Warnschilder aufstellen.