Mit viel Geduld Lösungswege aufgezeigt

Stadt Paderborn zur Schließung des "Markandu"

Das Ordnungsamt der Stadt Paderborn hat ein Jahr lang mit viel Geduld und Nachsicht versucht, Wege für den Erhalt des "Markandu" aufzuzeigen. Diese Möglichkeiten hat der Betreiber jedoch nicht genutzt, so dass am Freitag letzter Woche das Lokal versiegelt werden musste. Für den Betrieb einer Gaststätte ist eine bau- und eine gaststättenrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese wird für eine bestimmte Betriebsart erteilt, da je nach Betriebsart unterschiedliche Voraussetzungen beispielsweise für den Schallschutz und die Rettungswege zu erfüllen sind. Obwohl das „Markandu“ antragsgemäß nur als „Schankwirtschaft mit Kabarett und Lesungen“ genehmigt worden war und folglich nur Hintergrundmusik abgespielt werden durfte, wurde es durch Herrn Markandu seit der Öffnung im Oktober 2009 auch als diskoähnlicher Betrieb mit Musik- und Tanzveranstaltungen geführt. Der Betreiber wurde daher bereits im ersten Monat der Betriebsführung mündlich und schriftlich zur Einhaltung der genehmigten Betriebsart angehalten. Trotz wiederholter Gespräche und Anhörungen des Betriebsinhabers setzte dieser die mit Nachtruhestörungen und Anwohnerbeschwerden verbundenen und nicht genehmigten Musik- und Tanzveranstaltungen fort. Das stellten auch Ordnungsamt und Polizei bei ihren Kontrollen fest. Daraufhin wurde Herr Markandu durch das Ordnungsamt im März 2010 förmlich zur Beschränkung seines Gaststättenbetriebes auf die genehmigte Betriebsart aufgefordert. Ferner wurde ihm vorgeschlagen, die Genehmigung der tatsächlich geführten Betriebsform zu beantragen und die hierzu erforderlichen Unterlagen einzureichen. Die zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen liegen der Stadtverwaltung bis heute nicht vor. Erst nachdem der Betreiber des Lokals dann nach weiteren erfolglosen Gesprächen und ungeachtet weiterer Ordnungsmaßnahmen den ungenehmigten Gaststättenbetrieb beharrlich fortführte und hierbei immer wieder Nachtruhestörungen verursachte, wurde im September 2010 die Schließung des Lokales „Markandu“ ordnungsbehördlich angeordnet. Der vom Betreiber beantragte Vollstreckungsschutz wurde zwischenzeitlich vom Verwaltungsgericht Minden und vom Oberverwaltungsgericht NRW unanfechtbar abgelehnt. Die Vollziehung der Betriebsschließung erfolgte somit erst nach mehr als einjährigen erfolglosen Versuchen, Herrn Markandu zu einer ordnungsgemäßen Betriebsführung zu veranlassen.