Grundstückseigentümer sind gefordert

Stadt erinnert an die Räum- und Streupflicht

Angesichts der gefallenen Schneemengen erinnert die Stadt Paderborn an die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer. Sie sind für die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege oder gemeinsame Geh- und Radwege verantwortlich. Diese müssen in einer für den Verkehr erforderlichen Breite (möglichst mindestens 1,50 Meter) von Schnee geräumt oder gestreut werden. Als Gehwege zählen auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkennbar abgeteilten Gehweg. Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr muss grundsätzlich nicht mehr geräumt und gestreut werden, aber spätestens um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 9 Uhr, müssen Schnee und Glätte beseitigt sein. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden, denn dann kann es passieren, dass er von Räumfahrzeugen in die Einfahrt zurück geschoben wird. Alle, die sich ausführlicher über dieses Thema informieren möchten, können beim ASP Service-Center eine „Winterdienst-Broschüre“ anfordern oder sich unter www.asp-paderborn.de im Internet kundig machen. Das ASP Service-Center ist telefonisch unter 0 52 51 / 88-1710 montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr zu erreichen.