Nicht ausreichend gegen Grundwasser gesichert
Rolandsbad-Gutachten liegt seit Montag der Stadt Paderborn vor
Keine ausreichende Sicherung gegen das vorhandene Grundwasser und nicht geeignete Flutventile im Boden des Schwimmerbeckens sind Gründe, warum sich der Boden des Beckens im Rolandsbad bei der routinemäßigen Reinigung im März des letzten Jahres teilweise gehoben hatte. Zu diesem Ergebnis kommt das vom Landgericht Paderborn beauftragte Gutachten, das seit Montag der Stadt Paderborn vorliegt. "Die Flutventile sind nicht geeignet, um das Becken automatisch vor Auftriebskräften zu schützen", heißt es in dem Gutachten. Die Möglichkeiten vor Ort, das Grundwasser abzusenken seien nicht ideal bis ungeeignet, so die Meinung des Gutachters. Zu dieser Aussage besteht seitens der Stadt Paderborn noch Klärungsbedarf. Der Gutachter schlägt verschiedene bauliche Maßnahmen mit Kosten von etwa 220.000 bis 275.000 Euro vor, um allein die Schäden am Schwimmerbecken zu beseitigen. Welche Investitionen erforderlich sind, um dauerhaft den Schutz vor aufsteigendem Grundwasser zu gewährleisten, lässt sich nicht absehen. Die Stadt Paderborn hat jetzt wie die anderen an diesem Beweissicherungsverfahren Beteiligten zwei Wochen Zeit, um zum Gutachten Stellung zu nehmen. Eine interne städtische Arbeitsgruppe bereitet diese Stellungnahme derzeit vor. Sie hat gleichzeitig den Auftrag, die Voraussetzungen für eine möglichst rasche Reparatur zu prüfen. Bei insgesamt drei Terminen vor Ort im Rolandsbad im Beisein aller Beteiligten wurden unter anderem umfangreiche Vermessungen durchgeführt, Seitenwände und etwa 200 Quadratmeter des 50-Meter-Schwimmerbeckens geöffnet sowie Einzelfundamente, Drainageleitungen und Flutventile freigelegt. Außerdem war auch ein längerer Pumpversuch durchgeführt worden. Ziel des von der Stadt Paderborn initiierten Beweissicherungsverfahrens ist es, zum einen die Ursachen für die Schäden am 50-Meter-Schwimmerbecken herauszufinden, zum anderen neben dem Ausmaß des Schadens auch zu erfahren, wie das Becken saniert werden kann. Insbesondere geht es auch darum, die Haftungsansprüche der Stadt durchzusetzen. Bei den Ende März des letzten Jahres begonnenen Grundreinigungsarbeiten zur Vorbereitung auf die Freibadsaison hatte sich die aus Edelstahlblechtafeln bestehende Beckensohle teilweise angehoben. Dabei lagen neben den Blechen auch die Einlaufkanäle teilweise bis zu 17 Zentimeter hohl über dem normalen Beckenniveau. Außerdem hatte sich auch der Einbaurahmen eines Flutventils verzogen.