Verwaltung schlägt Zweitwohnungssteuer vor
Paderborner Rat entscheidet am 29. September
Die Stadtverwaltung schlägt vor, in Paderborn eine Zweitwohnungssteuer einzuführen. Über einen entsprechenden Beschlussvorschlag wird der Paderborner Rat in seiner Sitzung am 29. September entscheiden. Im Juni dieses Jahres hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, die Einführung dieser Steuer zu prüfen, jetzt hat die Verwaltung ihr Ergebnis vorgelegt. Finanziell beteiligen sich die Bürger mit Zweitwohnsitz nur gering an den Kosten der städtischen Infrastruktur, obwohl sie die Angebote städtischer Einrichtungen und Dienstleistungen ebenso wie Erstwohnsitzler in Anspruch nehmen. Für die vom Land NRW den Städten zugewiesenen Gelder (so genannte Schlüsselzuweisungen) ist jedoch die Zahl der Erstwohnsitze entscheidend. Deshalb hat die Einführung der Zweitwohnungssteuer in erster Linie auch die Erhöhung der Erstwohnsitze zum Ziel. Gestützt auf die Erfahrungen anderer Städte mit der Zweitwohnungssteuer macht die Paderborner Stadtverwaltung folgende Rechnung auf: Von den im Melderegister derzeit vorhandenen 10.200 Zweitwohnsitzen existieren vermutlich ein Großteil nicht mehr, da es Bürger oft versäumen, ihren Zweitwohnsitz abzumelden. Die Verwaltung geht deshalb davon aus, dass von den tatsächlich vorhandenen Zweitwohnsitzen etwa 2.000 in Erstwohnsitze umgemeldet werden. Bei den Schlüsselzuweisungen des Landes würde dies einen effektiven Mehrbetrag von etwa 1,2 Millionen Euro ergeben. Das Aufkommen aus der Steuer selbst, die jährlich etwa zehn bis zwölf Prozent der Nettokaltmiete betragen soll, ist dagegen mit etwa 100.000 Euro gering. Die Verwaltung schlägt auch vor, welche Personen die Steuer nicht zahlen sollten. Beispielsweise werden die Jugendlichen nicht erfasst, die in der Wohnung der Eltern noch ein Zimmer nutzen und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet sind. Nicht von der Steuer erfasst werden auch Verheiratete und Lebenspartner, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten. Auch Bewohner von Pflege- und Altenheimen sowie Heimen für Jugendliche, die mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, sollen diese Steuer nicht zahlen müssen. In der Paderborner Stadtverwaltung geht man davon aus, dass für den erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Einführung der Steuer zwei zusätzliche Mitarbeiter benötigt werden. Zu diesen Personalkosten kämen die Kosten für ein entsprechendes EDV-Programm. Die Verwaltung möchte diese Steuer einführen, um eine noch höhere Belastung der Bürgerinnen und Bürger bei anderen Streuern zu verhindern. Um den gleichen Effekt zu erzielen, müsste beispielsweise die Grundsteuer für alle Grundstücksbesitzer um mehr als sechs Prozent angehoben werden.