Das vermeintliche Glück am Automaten
Neues Vergnügungsstättenkonzept erleichtert dem Stadtjugendamt die Präventionsarbeit
Das vom Rat verabschiedete Vergnügungsstättenkonzept und die damit einhergehende Einschränkung der Spielhallen- und Wettbüroansiedlung im Paderborner Stadtgebiet stellt für das Jugendamt eine Erleichterung für die Präventionsarbeit dar. Das Konzept wirkt sich begünstigend auf Kontrollmaßnahmen aus und setzt die richtigen Signale für Aufklärungsmaßnahmen, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Spiel und Spannung, verbunden mit vermeintlich hohen Gewinnmöglichkeiten, sind attraktiv für Jugendliche und junge Erwachsene auf der Suche nach dem schnellen Glück. So sind laut Marco de Luca vom Jugendamt der Stadt Paderborn „nicht selten auch junge Menschen in Spielhallen anzutreffen und manche aufgrund eines Suchtproblems zum Teil hochverschuldet“. Auch seien schon Kinder und Jugendliche in Spielhallen oder mit Wettscheinen, z.B. von Fußballwetten, in den Händen von den Mitarbeitern des Jugendamtes angetroffen worden. „Ein Bild, das nicht zu tolerieren ist“, so de Luca weiter, der diese Meinung mit vielen seiner Fachkollegen teilt und die entsprechende Aufklärungsarbeit in der Jugend- und Präventionsarbeit leisten. Dass die aus dem pathologischen Glücksspiel resultierenden langfristigen Folgekosten für die Gesellschaft deutlich höher sind als die Steuereinnahmen, ist mittlerweile allen klar und seiner Meinung nach ein weiterer guter Grund Spielhallenbetreibern einen Riegel vorzuschieben. Das von Spielhallenkonzernen gerne vorgeschobene und von eigenen Marketingexperten elegant verpackte Argument, dass „jeder selbst seines Glückes Schmied ist und nicht zu spielen braucht oder die Eltern hätten besser erziehen sollen“ ist nach Meinung de Lucas der Gipfel mangelnder sozialer Verantwortung und Spiegel der eigenen Gewinnsucht von Konzernen. Pseudokampagnen der Konzerne für einen verantwortungsvollen Spielgenuss setzen dem Ganzen noch die Krone auf. Nach Aussagen des Jugendamtes werden immer wieder auch Anzeigen gegen Spielhallenbetreiber geschrieben, die ihren Überprüfungspflichten nicht nachgekommen sind und Minderjährigen den Zutritt gewähren. So sind allein im vergangen Jahr 5 Verstöße von Spielhallenbetreibern nur aus dem Innenstadtbereich im Jugendamt bekannt geworden. „Dabei dürfte es sich allerdings nur um die Spitze des Eisberges handeln“, so de Luca. Auch aus diesem Grund ist eine Einschränkung der Spielhallenlandschaft hilfreich, da eine überblickbare und regional eigegrenzte Anzahl von Spielhallen besser kontrollierbar ist. So kündigt de Luca auch verstärkte Kontrollen mit Ordnungskräften in zivil an. Verstöße werden unmittelbar zur Anzeige gebracht. Um sich ein noch genaueres Bild über das Glücksspielverhalten von Kindern und Jugendlichen zu machen, kündigt de Luca zudem für nächstes Jahr eine Erhebung für die Stadt Paderborn an. Die im Vergnügungsstättenkonzept von der Firma Planersocietät angegebene Zahl von unter etwas unter 350 pathologischen Glücksspielern in der Stadt Paderborn hält er übrigens für deutlich zu tief gegriffen und geht von mindestens dem Doppeltem aus.