Dichtheitsprüfung der privaten Kanäle in Paderborn ausgesetzt

STEB wird über das weitere Vorgehen informieren

Wie geht es in Paderborn weiter mit der vom Land NRW geforderten Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasseranlagen? Nach dem Konzept der Stadt Paderborn sollten die Prüfungen in Teilen von Sande, Neuenbeken und Marienloh ursprünglich bis Ende 2013 durchgeführt werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer hatte der Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB) mit einem ausführlichen Anschreiben über Einzelheiten und Besonderheiten zur Dichtheitsprüfung für private Abwasseranlagen informiert. Der STEB hatte ihnen Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen von Bürgerversammlungen ausführlich beraten zu lassen. Vor allem hatte der STEB ihnen mitgeteilt, dass die Prüfung für die betroffenen Grundstücke bis Ende 2013 durchgeführt werden müsse. Die Dichtheitsprüfung und ihre Umsetzung werden im Landtag Nordrhein Westfalen kontrovers diskutiert. Das Thema wurde am 9. November vom zuständigen Landesumweltausschuss von der Tagesordnung abgesetzt. Am 14. Dezember hat der Landesumweltausschuss über das Thema Dichtheitsprüfung beraten. Eine rechtliche Änderung wurde nicht beschlossen. Zwar ist nach heutigem Erkenntnisstand nicht anzunehmen, dass die Dichtheitsprüfung völlig abgeschafft wird, aber es fehlen noch Ausführungsbestimmungen. Im Januar 2012 will der Landesumweltminister eine Gesetzesinitiative in den Landtag einbringen. Dieser Situation hat der Rat der Stadt Paderborn in seiner Sitzung am 15. Dezember Rechnung getragen. Er hat entschieden, die Prüffrist für Teile von Sande, Neuenbeken und Marienloh um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2014 zu verschieben. Durch die Verlängerung der Frist kann die Stadt die politische Diskussion im Landtag und den Erlass rechtlicher Vorgaben abwarten. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden vom STEB entsprechend angeschrieben werden. Da die weitere Entwicklung im Moment nicht absehbar ist, wird der STEB die Umsetzung der Dichtheitsprüfung zunächst ruhen lassen. Er wird die Grundstückseigentümer zu gegebener Zeit über rechtliche Änderungen und das weitere Vorgehen informieren. Der STEB hat 2011 im Rahmen der Vorbereitung auf die durchzuführende Dichtheitsprüfung die städtischen Grundstücksanschlussleitungen und den Übergangsbereich zu den privaten Hausanschlussleitungen mit einer Kanalkamera untersucht. Dabei wurden bei einigen wenigen Hausanschlussleitungen Schäden festgestellt, die sanierungsbedürftig sind. Sollte ein gravierender Schaden festgestellt worden sein, dessen Sanierung keinen Aufschub duldet, wird sich der STEB mit dem betreffenden Grundstückseigentümer in Verbindung setzen und ihn auffordern, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Solche Sanierungsmaßnahmen sind unabhängig von der Durchführung einer möglichen Dichtheitsprüfung und der Entwicklung hinsichtlich einer landesrechtlichen Regelung zur Dichtheitsprüfung durchzuführen.