Bürgerbegehren "Stadtwerke für Paderborn" unzulässig

Verwaltungsgericht Minden hat entschieden

"Es wird festgestellt, dass das Bürgerbegehren "Stadtwerke für Paderborn - Neugründung" unzulässig ist. Diesen Beschluss des Paderborner Rates vom 22. Juni 2010 hat das Verwaltungsgericht Minden jetzt voll und ganz bestätigt und eine entsprechende Klage der Freien Bürgerinitiative Paderborn (FBI) abgewiesen. In seinem Urteil, das den Parteien per Post zugegangen war, schließt sich das Gericht der Argumentation der Stadt Paderborn an. Sie hatte auf die Schwierigkeit hingewiesen, ein solch komplexes Thema im Rahmen eines Bürgerbegehrens abzuhandeln. Das vom FBI-Fraktionsvorsitzenden Hartmut Hüttemann mitinitiierte Bürgerbegehren umfasse nur einen Teil der Problematik, laut Gemeindeordnung müsse ein Bürgerbegehren einen Ratsbeschluss in dieser Sache jedoch ersetzen können. Das sei hier nicht gegeben, so das Gericht. Es fehle außerdem eine vorherige Marktanalyse, eine ausreichende Kostenschätzung bzw. ein den Anforderungen der Gemeindeordnung entsprechender Kostendeckungsvorschlag. "Das, was sich in der mündlichen Verhandlung abzeichnete, hat sich jetzt bestätigt. Die von uns vertretenen Positionen hat das Verwaltungsgericht nachhaltig bekräftigt und die FBI-Klage zu Recht abgewiesen", so Bürgermeister Heinz Paus. Bereits im Dezember 2008 hatte der Rat der Stadt Paderborn selbst den Beschluss gefasst, die Möglichkeiten einer Rekommunalisierung der Energieversorgung zu überprüfen. In diesem Zusammenhang hat er der Verwaltung umfangreiche Prüfaufträge erteilt. Ein belastbares Ergebnis bezüglich der betriebswirtschaftlichen Konsequenzen oder eine Marktanalyse liegen derzeit noch nicht vor. Parallel dazu hatte die FBI das Bürgerbegehren zur Neugründung der Stadtwerke angestoßen. Das Bürgerbegehren war von 5.763 Wahlberechtigten beantragt worden. Damit wurde das notwendige Quorum von fünf Prozent der 113.620 Wahlberechtigten erreicht. Der Rat hatte das Bürgerbegehren daraufhin in seiner Sitzung vom 22. Juni 2010 für unzulässig erklärt.