Keine Idee des Bürgermeisters

Stadt Paderborn zu Finanzierungskosten des Stadions

"Der Rat hatte in seiner jüngsten Sitzung über einen Antrag der Paderborner Stadion Gesellschaft zu entscheiden. Dieser gründete sich auf verschärfte Auflagen der Deutschen Fußball Liga während der Bauphase des Stadions, die durch die gerichtliche Auseinandersetzung verlängert wurde." Das stellt Kämmerer Bernhard Hartmann fest. Hartmann reagiert damit auf Behauptungen, dass der Bürgermeister bestimmte Kosten für das Stadion als baustoppbedingt anerkannt haben wollte, obgleich sie nicht unmittelbar mit dem Baustillstand zu tun hätten. Zur Vorgeschichte: Die Stadt Paderborn hatte der Paderborner Stadion Gesellschaft (PSG) neben dem Zuschuss von 3,4 Millionen Euro ein Darlehn von 2,5 Millionen Euro für den Bau des Stadions gewährt. Das Darlehn war für die Mehrkosten vorgesehen, die der Gesellschaft durch den Baustillstand des Stadions entstanden waren. Dass dieses Darlehn in den Weiterbau des Stadions geflossen ist, darüber besteht kein Zweifel. Das hat auch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt festgestellt. Jedoch konnten nur etwa zwei Millionen des Darlehns mit unmittelbaren Kosten durch den Baustillstand belegt werden. Nicht anerkannt worden waren unter anderem die Verstärkung der Stromversorgung des Stadions und der Einbau einer Rasenheizung. Beides Forderungen der Deutschen Fußball-Liga, die bei pünktlicher Fertigstellung des Stadions im Jahre 2005 erst zu einem späteren Zeitpunkt hätten umgesetzt werden müssen, so die PSG. Da das Stadion aber erst 2008 in Betrieb genommen werden konnte, wurden diese beiden Forderungen von der PSG erfüllt, um so die Lizenz für die 2. Bundesliga zu erhalten. "Diese Kosten sind damit mittelbar auf die Mehrkosten, die durch den Baustillstand entstanden waren, und damit auch auf das Darlehn anzurechnen", so der Kämmerer. Dies ist dem Rat in seiner jüngsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil vorgeschlagen worden. Über die Rückforderung und die Modalitäten hat der Rat noch zu entscheiden.