Zensus-Befragungen ab Montag
370 Zählerinnen und Zähler im Kreis Paderborn im Einsatz
Paderborn/Düsseldorf (IP/IT.NRW). Am kommenden Montag, 9. Mai, ist es soweit: In Deutschland beginnt der Zensus 2011. Dabei wird in Deutschland etwa jeder zehnte Haushalt im Rahmen einer Haushaltsstichprobe befragt, außerdem erhalten alle Gebäude- und Wohnungseigentümer einen Fragebogen zugesandt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als für die Durchführung des Zensus 2011 im größten Bundesland zuständiges Statistisches Landesamt mitteilt, beginnen in diesen Tagen in NRW die etwa 20.000 Interviewerinnen und Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte, ihre Vorbereitungsarbeit vor Ort. Für den Kreis Paderborn hat die Stadt Paderborn die Organisation des Zensus 2011 übernommen. Insgesamt neun Personen kümmern sich in den Zensus-Büros in der Alten Torgasse um das Projekt Volkszählung. In den letzten Wochen wurden 370 Zählerinnen und Zähler geschult und mit den entsprechenden Unterlagen ausgestattet. Zu befragen sind etwas über 30.000 Personen in der Haushaltsstichprobe, also gut zehn Prozent der 300.000 Einwohner im Kreisgebiet. Hinzu kommen knapp 6.000 Einwohner an Sonderanschriften, das sind alle Formen von Wohnheimen, vom Schul-Internat über Studenten-Wohnheime über Klöster bis hin zu Altenpflegeheimen. Michael Wahl, Leiter der Erhebungsstelle: „In den nächsten Tagen werden sich die Interviewerinnen und Interviewer bei den ersten Haushalten mit einem Terminvorschlag ankündigen, gleichzeitig erhalten die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger ein Anschreiben der Erhebungsstelle sowie allgemeine Informationen zum Zensus.“ Die Interviews selber dürfen ab 9. Mai geführt werden. Da jedem Erhebungsbeauftragten rund 100 Personen zur Befragung mitgegeben wurden, werden diese vor allem im Mai und im Juni die betroffenen Haushalte aufsuchen. Michael Wahl: „Alle Interviewer haben einen Ausweis, mit dem sie ihren Auftrag zur Durchführung der Befragung nachweisen können.“ Claudia Bunse, die stellvertretende Leiterin, bittet die ausgewählten Haushalte darum, die Interviewer und Interviewerinnen freundlich zu empfangen. Claudia Bunse: „Es handelt sich hier um eine EU-weite Volkszählung und die Bundesregierung sowie die Landesregierung haben den Kreisen und Kommunen per Gesetz die Durchführung übertragen und die Auskunftspflicht der zu Befragenden festgelegt. Alle Zählerinnen und Zähler haben sich während der Schulungen schriftlich zur Geheimhaltung und zum sorgfältigen Umgang mit den Unterlagen verpflichtet.“ Auch in der Erhebungsstelle wurden Maßnahmen getroffen um die Geheimhaltung den strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu erfüllen. So gibt es einen eigenen Besucherbereich, abgetrennt von den übrigen Büros der Mitarbeiter. Damit ist gewährleistet, dass „normale“ Bürgerinnen und Bürger keinen Kontakt zu fremden Unterlagen bekommen. Desweiteren werden ausgefüllte Fragebögen in einem separaten verschlossenen Raum in ebenfalls verschlossenen Schränken aufbewahrt. Projektleiter Michael Wahl: “So hat niemand ausser den Interviewern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Erhebungsstelle, die sich ebenfalls zu einer besonders strengen Form der Geheimhaltung verpflichtet haben, Kontakt zu den personenbezogenen Unterlagen.“ Zur Vorbereitung der Haushaltebefragung stellen die Interviewerinnen und Interviewer zunächst fest, wer an den Anschriften ihres Auswahlbezirks wohnt, die mittels eines statistischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. In Nordrhein-Westfaen sollen ab dem 9. Mai etwa 1,5 Millionen Personen (8,4 Prozent der Bevölkerung) befragt werden. Der Zensus wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt – doch ohne Unterstützung vor Ort wäre ein so großes Statistikprojekt kaum durchführbar. Die Hauptaufgabe der örtlichen Erhebungsstellen, die seit November 2010 in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens aufgebaut wurden, ist die Durchführung der Haushaltebefragung und der Befragung in Sonderbereichen wie Studierenden-, Senioren- und Behindertenwohnheimen. Sie planen und organisieren den Einsatz der Interviewerinnen und Interviewer vor Ort und übernehmen deren Schulung. Außerdem sind sie dafür verantwortlich, dass die von den Auskunftspflichtigen ausgefüllten Fragebogen rechtzeitig und vollständig eingehen und nehmen hierfür auch schriftlichen Kontakt zu betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auf. Die Erhebungsstellen unterstützen die Statistischen Ämter der Länder auch bei der Klärung von Zweifelsfällen vor Ort, etwa bei der Ermittlung der Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung oder bei der vollständigen und korrekten Feststellung aller Sonderbereiche. Weitere Informationen zum Zensus 2011 in Deutschland gibt es im Internet unter http://www.zensus2011.de, spezielle Informationen zum Zensus 2011 in Nordrhein-Westfalen unter der Adresse http://www.zensus.it.nrw.de. Welche Erhebungsstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie unter: http://www.it.nrw.de/statistik/zensus/Erhebungsstellen/index.php