Wer entscheidet für mich, wenn ich nicht mehr kann?
Betreuungsstelle der Stadt hat Flyer herausgegeben
Es ist ein sensibles Thema, um das sich die Betreuungsstelle der Stadt Paderborn kümmert. Aber es ist ein Thema, das künftig immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Die zum Jugendamt der Stadt am Hoppenhof 33 gehörende Einrichtung berät in dieser Hinsicht über die gesetzlich vorgegebenen Vorsorgemöglichkeiten und über das Instrument der rechtlichen Betreuung, falls keine Vorsorge getroffen wurde. Dabei geht es darum, dass Menschen, die ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln können, gegebenenfalls ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt wird. Dabei kann es sich um ehrenamtliche Betreuer (beispielsweise Familienangehörige), Berufsbetreuer bzw. Betreuungsvereine handeln. Die in der Vergangenheit als Vormundschaften bekannte Aufgabe stellt sich in der Gegenwart zunehmend komplexer dar. Immer mehr Menschen sind beispielsweise den psychischen Belastungen des Alltags nicht mehr gewachsen und benötigen Hilfe bei der Regelung von rechtlichen Angelegenheiten des Alltags. Um diesem umfangreichen und viel nachgefragten Thema eine Informationsbasis zu geben, hat die Einrichtung der Stadt jetzt einen Flyer herausgegeben. Darin werden die Hilfen für Erwachsene nach dem Betreuungsgesetz erläutert. Dabei wird insbesondere auf die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung eingegangen. "Rechtzeitig vorsorgen!" ist ein wichtiger Tipp, den Yvonne Mede, Sybill Reinhardt und Cordula Klenke von der Betreuungsstelle der Stadt den Ratsuchenden mit auf den Weg geben. "Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen, in der er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Dann ist entscheidend, ob er eine Vorsorgevollmacht hat", weiß Yvonne Mede und kennt genügend Beispiele, wo dies nicht der Fall ist. Zu beachten sei außerdem, dass Ehepartner oder Kinder nicht automatisch berechtigt sind, rechtsverbindlich die Interessen ihrer Angehörigen zu vertreten. "Wir raten immer dazu, rechtzeitig Vollmachten zu erstellen, um damit in aller Ruhe eine Person des Vertrauens zu benennen, die sich dann um alle wichtigen Dinge kümmern kann, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist", ergänzt Sybill Reinhardt. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und der Betreffende seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, dann leitet das Amtsgericht zum Beispiel auf Antrag ein Betreuungsverfahren ein. Dabei hat das Gericht Wünsche zum Betreuer, die zuvor möglicherweise in einer Betreuungsverfügung festgelegt worden sind, zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Patientenverfügung. Darin kann für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt werden, ob der Betreffende in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffen einwilligen oder diese untersagen möchte. Es empfiehlt sich, diese Verfügung mit dem Arzt des Vertrauens zu beraten. Mehr Infos zum Thema gibt es auch im Internet unter der Adresse "www.paderborn.de". Dort kann auch der Flyer nachgelesen werden. Er ist außerdem in der Betreuungstelle am Hoppenhof 33, im Stadthaus Am Abdinghof sowie in den Verwaltungsnebenstellen in Elsen und Schloß Neuhaus erhältlich.