Wenn der Radweg nicht mehr Pflicht ist

Benutzungspflicht für Radwege in Paderborn zum Teil aufgehoben

Die Stadt Paderborn hat begonnen die Radwegebenutzungspflicht für bestimmte Straßenabschnitte im Innenstadtbereich aufzuheben. Als Hinweis auf diese neue Regelung werden vom Straßen- und Brückenbauamt an den betreffenden Stellen Schilder aufgestellt, um auf die Zulässigkeit der Radfahrer auf der Fahrbahn hinzuweisen. Alle Radwege im Stadtgebiet werden zurzeit vom Ordnungsamt zusammen mit dem Straßen- und Brückenbauamt und der Polizei überprüft. Überall dort, wo mit Blick auf die Verkehrssicherheit das Befahren der Fahrbahn mit dem Fahrrad vertretbar ist, wird die Benutzungspflicht aufgehoben. Der Autofahrer muss dann mit Fahrradfahrern auf der Fahrbahn rechnen, denn der Radfahrer kann hier wählen, ob er auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg fahren möchte. Eine Radwegebenutzungspflicht darf jetzt nur noch angeordnet werden, wenn eine Trennung der Radfahrer zum Kfz-Verkehr aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist. Von der veränderten Nutzungspflicht betroffen sind vorerst die Bahnhofstraße, Imadstraße, Neuhäuser Straße stadtauswärts ab dem Weiherstraßweg, Riemekestraße stadtauswärts und die Hermann-Löns-Straße. Der Abbau von Schildern in weiteren Straßen wird folgen. Die Untersuchung der Benutzungspflicht im gesamten Stadtgebiet wird aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei Wahlfreiheit ist es für Radfahrer empfehlenswert, die Fahrbahn zu nutzen. Denn Radwege sind im Normalfall nicht sicherer als das gemeinsame Benutzen der Fahrbahn. Auf Radwegen kommt es immer wieder zu Unfällen mit Fußgängern, mit von der Straße abbiegenden Autos und mit Autos, die von Grundstücken abfahren. Die Schwere der Unfälle ist dabei nicht geringer als bei Unfällen auf der Fahrbahn. Hinzu kommt auch, dass Radfahrer auf Radwegen oft nicht wahrgenommen, sondern zum Teil übersehen werden.