Eiche darf nicht fallen
Verwaltungsgericht Minden gibt der Stadt Paderborn Recht
Paderborn-Schloß Neuhaus/Minden (IP). Ein Grundstückseigentümer in der Neuhäuser Franz-Kocks-Straße darf eine auf seinem Grundstück stehende etwa 80 Jahre alte Eiche nicht fällen. Dieses Urteil im Neuhäuser Eichen-Prozess fasste jetzt das Verwaltungsgericht Minden. Es gab damit der Stadt Paderborn Recht. Diese hatte einen entsprechenden Antrag des Grundstückseigentümers abgelehnt. Zum Hintergrund: Die Kläger hatten 2010 das Grundstück in Schloß Neuhaus mit einem Eigenheim gekauft. Im dort seit 1974 gültigen Bebauungsplan SN 25 ist eine Reihe von Bäumen festgesetzt und damit unter Schutz gestellt. Noch vor 2010 war ohne Baugenehmigung eine Terrasse errichtet worden, die bis auf weniger als einen Meter an die dort stehende Eiche herangezogen wurde. Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wurde dabei um 2,30 Meter überschritten. "Den Baumschutz nunmehr zu Gunsten des Erhalts der rechtswidrig angelegten Terrasse aufzugeben, ist daher mit öffentlichen Belangen nicht zu vereinbaren", stellt die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden in der Urteilsbegründung fest. Zwar sei mittlerweile nur noch ein Teil der im Bebauungsplan mit einem Erhaltungsgebot belegten alten Bäume vorhanden. Das mit der Festsetzung verfolgte Ziel, vorhandenen Baumbestand zu erhalten, sei durch dessen Reduzierung aber nicht gegenstandslos geworden. Das Gericht macht deutlich, dass der Ablehnungsbescheid der Stadt rechtmäßig sei und die Kläger nicht in ihren Rechten verletze, weil sie keinen Anspruch darauf hätten, im Hinblick auf die neben der Terrasse stehenden Eiche von dem im Bebauungsplan festgesetzten Erhaltungsgebot befreit zu werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Verwaltungsgericht in Minden kann innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Urteils ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.