Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen

Gleichstellungsstelle unterstützt

Herr M., 50 Jahre alt, bewirbt sich auf eine Stelle und wird mit Hinweis auf sein Alter abgelehnt. Frau S. erhält in der Probezeit ihre Kündigung, nachdem sie auf ihre Schwangerschaft hingewiesen hat. Herrn B. wird die Mitgliedschaft in einem Fitnessklub verweigert, weil er afrikanischer Herkunft ist. In diesen oder ähnlichen Fällen könnte eine Diskriminierung vorliegen, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zielt darauf ab, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Ganz so offensichtlich wie die oben genannten Beispiele sind Diskriminierungsfälle im täglichen Leben nicht immer. Oft liegen auch mehrere Gründe für eine Benachteiligung vor. Benachteiligungen können Ihnen im Berufsleben, im Schulalltag, beim Abschluss einer Versicherung, bei der Wohnungssuche, beim Einkaufen und in vielen anderen Situationen begegnen. Nicht immer liegt eine Diskriminierung im Sinne des Gesetzes vor. Wenn aber eine verbotene Benachteiligung vorliegt, ist es unter Umständen wichtig, dass Sie sich dagegen zur Wehr setzen. Dabei möchte die Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen Sie ab sofort unterstützen. An diese Stelle, die bei der Gleichstellungsstelle der Stadt Paderborn angesiedelt ist, können Sie sich wenden, um zu klären, ob eine vom AGG verbotene Diskriminierung vorliegen könnte. Darüber hinaus erhalten Sie erste Informationen für Ihr weiteres Vorgehen. Je nach Fallgestaltung wird Ihre Anfrage in der Gleichstellungsstelle bearbeitet oder an die entsprechenden Expertinnen und Experten der Stadtverwaltung, insbesondere im Sozialamt, weitergeleitet und von den dort zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beantwortet. Am schnellsten können Anfragen beantwortet werden, die Sie per E-Mail an antidiskriminierungpaderbornde oder schriftlich an die Stadtverwaltung Paderborn, Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen, Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn stellen. Sie erreichen uns aber auch telefonisch unter 88-1950.