Gräber sollten hergerichtet werden
Arbeiten müssen bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein
Angesichts der bevorstehenden Gedenktage im November (Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag), sind die Gräber auf den städtischen Friedhöfen entsprechend herzurichten. Daran erinnert das Amt für Umweltschutz und Grünflächen der Stadt Paderborn und bittet, alle Arbeiten bis spätestens Mittwoch, 31. Oktober, abzuschließen. Für die Grabgestaltung hält das Amt folgende Hinweise parat: Für die Winterzeit sollten am besten Fichten- oder Tannenzweige die Grabstätte abdecken. Als Grabschmuck eignen sich haltbare Gestecke und Schalen aus verschiedenen Grünarten, Zapfen, Fruchtständen und natürlichem Trockenmaterial. Natürliches Material passt zum Charakter der Friedhöfe und kann zudem über die Kompostierung später einfach in den Kreislauf der Natur zurückfließen. Aus diesem Grunde verbietet die Friedhofssatzung Kunststoffe beim Grabschmuck. Alle Gärtnereien in Paderborn sind über diese Regelungen informiert und bieten ausschließlich kompostierbaren Grabschmuck an. Die auf Friedhöfen viel anfallenden Grünabfälle werden schon seit Jahren getrennt gesammelt. Damit diese Abfälle sinnvoll verwertet werden können, dürfen sich keine Fremdstoffe wie Kunststoffe und Steine dazwischen befinden. Das Amt für Umweltschutz und Grünflächen und der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (ASP) bitten deshalb noch einmal um sorgfältige Trennung. Auch sollten, wenn Laub oder Nadeln zusammengefegt werden, weder Splitt noch Steine mit in den Container gelangen. Ist ein Behälter überfüllt - was in den Wochen vor Allerheiligen schon mal passieren kann - sollte ein anderer benutzt werden. Dieser steht oft nur ein paar Meter entfernt. Auch ist es verboten, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel einzusetzen. Auskünfte zur richtigen Auswahl der Grabgestaltung geben die Friedhofsmeisterinnen und Friedhofsmeister der jeweiligen Friedhöfe. Fragen zur Abfallentsorgung beantwortet das Service-Center des ASP unter 05251/881710.