Hunde rissen Reh im Naturschutzgebiet
Stadt Paderborn erinnert an die Anleinpflicht
Kürzlich haben zwei Hunde am Rande des Naturschutzgebietes Lothewiesen ein Reh gehetzt und gerissen. Das Reh wurde so stark verletzt, dass es getötet werden musste. Das gerissene Reh war eine führende Ricke, sie führte also Kitze, die noch nicht selbständig lebensfähig waren. Sie sind somit dem Tode geweiht. Die Hunde waren nicht angeleint (einer hatte sich von seiner Leine befreit). Verschiedene Hinweisschilder am Rande des Naturschutzgebietes weisen auf die Anleinpflicht für Hunde hin. Gerade in diesem Gebiet haben Vertreter der Stadt und des Kreises Paderborn und der zuständige Jagdbetreuer die Hundehalter immer wieder darauf hingewiesen, dass freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet nicht erlaubt sind, weil sie die wertvolle Tier- und Pflanzenwelt des Gebietes in ihrer Entwicklung gefährden oder sogar zerstören. Zwar argumentieren die Hundebesitzer immer wieder damit, dass ihre Hunde gehorsam seien und kein Wild hetzen würden, doch die Praxis zeigt immer wieder das Gegenteil. Zudem gefährdet auch die Kotablagerung die Natur und die Nutzung des Grases als Heu. Die Stadt Paderborn nimmt diesen traurigen Vorfall zum Anlass, noch einmal eindringlich zu appellieren, Hunde anzuleinen und die Hinweise im Naturschutzgebiet Lothewiesen und in den anderen Naturschutzgebieten der Stadt Paderborn zu befolgen. Wer seinen Hund nicht anleint, dem drohen empfindliche Bußgelder mit bis zu einigen hundert Euro.