Durchgang bleibt gesichert
Reismannweg wird entwidmet
Um Platz insbesondere für die neue Sporthalle auf dem Gelände des Reismann-Gymnasiums zu schaffen, muss der Reismannweg leicht verschwenkt werden. Der Durchgang zwischen dem Pelizaeus-Gymasium und dem Reismann-Gymnasium bleibt aber auf jeden Fall für die Öffentlichkeit erhalten, betont die Stadt Paderborn in einer Presseerklärung. Es ist notwendig, den Reismann-Weg zu entwidmen, das heißt nach dem Straßen- und Wegegesetz nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche vorzusehen. Die gesamte Fläche des Parkplatzes zur Benhauser Straße und Teile des Reismannweges werden künftig als Fläche für den Gemeinbedarf benötigt, da zusätzliche Schulflächen für die bereits erwähnte Sporthalle, Fachräume und Außenflächen/Freiflächen erforderlich werden. Dadurch wird sich auch die Lage des Weges verändern. Deshalb wird jetzt ein so genanntes Entwidmungsverfahren eingeleitet. Dabei haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, innerhalb der nächsten drei Monate Stellungnahmen abzugeben. Anschließend erfolgt eine Bewertung der Einwände, zwischen den öffentlichen und den Einzelinteressen ist abzuwägen. Baurechtlich gilt in dem Gebiet der Bebauungsplan Nr. 63. Das Verfahren zur III. Änderung ist gestartet, der Offenlagebeschluss, also der Beschluss die Öffentlichkeit, Behörden usw. zu beteiligen, soll in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am 14. Februar erfolgen. Vollzogen werden soll die Entwidmung allerdings erst, nachdem der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst und damit die künftige Lage und den Charakter des Reismannweges definiert hat. Da schnellstmöglich mit den Baumaßnahmen begonnen werden soll, muss parallel zum Bebauungsplan auch das Entwidmungsverfahren jetzt schon starten. Es ist geplant im Frühjahr einen neuen Kanal zu verlegen, in den Sommerferien Gebäude abzureißen und im Herbst soll mit dem Neubau gestartet werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, muss die Stadt Paderborn deshalb jetzt bereits die öffentliche Bekanntmachung der Einziehung herausgeben. Bis zum Vollzug der Entwidmung bleibt der Weg öffentlich.