Abfallentsorgung der Stadt Paderborn

Feiertagsregelung zu Ostern

Wie der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) mitteilt, wird die Abfallentsorgung in der Stadt Paderborn aufgrund der Osterfeiertage wie folgt durchgeführt: Die Abfallentsorgung von Karfreitag wird verlegt auf den direkt folgenden Samstag, 30. März. An diesem Tag werden die Biotonnen geleert. Die Verschiebung gilt auch für die Abfuhr der Altpapiertonnen in Schloß Neuhaus (Bezirk 11) und die gelben Säcke in Sennelager (Bezirk 19). Die Abfallentsorgung vom Ostermontag, 1. April, wird nachgeholt am Samstag, 6. April. An diesem Tag werden die Restabfallbehälter (auch mit rotem Deckel) geleert, insofern ist die Angabe im Abfallkalender unrichtig. Es werden alle Restabfallbehälter geleert, sowohl mit grauem als auch rotem Deckel. Auch die Leerung der Altpapiertonnen im Bezirk 1 (zwischen Frankfurter Weg und Querweg) sowie die Abholung der gelben Wertstoffsäcke im Bezirk 18 (zwischen Bahnhofstraße und Riemekestraße) werden am 6. April nachgeholt. Der ASP bittet darum, dass alle betreffenden Abfallbehälter um 7 Uhr zur Entsorgung am Straßenrand bereitgestellt werden, damit die Leerung reibungslos klappt. Die Feiertagsregelungen sind auch im aktuellen Abfallkalender des ASP sowie im Internet unter www.asp-paderborn.de aufgeführt. Der ASP erinnert noch einmal daran, dass an Feiertagen keine Wertstoffe zu den öffentlichen Wertstoffcontainern (Recyclingstellen) gebracht werden dürfen (Feiertagsruhe). Die Recyclinghöfe des ASP "An der Talle" und "Driburger Straße" sind am Karsamstag, 30. März, wie gewohnt von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Weitere Fragen beantwortet das Service-Center des ASP auch telefonisch unter der Rufnummer 05251 / 88-1710.